Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer Weidezäune, die von getrennten,
unabhängig getakteten Elektrozaungeräten gespeist werden, muss mindestens 2,5 m betragen.
Falls die Lücke geschlossen werden soll, sind zu diesem Zweck elektrisch nicht-leitende
Materialien oder eine isolierte Metallabsperrung zu verwenden.
Stacheldrahtzaun und scharfkantiger Draht dürfen nicht an ein Elektrozaungerät angeschlossen
werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen Weidezauns können durch einen nicht-
stromführenden Zaun mit Stacheldraht oder scharfkantigem Draht ergänzt werden. Die Stütz-
vorrichtungen der stromführenden Drähte sind so auszulegen, dass zwischen den stromführen-
den Drähten und der vertikalen Ebene der nicht-stromführenden Drähte ein Mindestabstand
von 15 cm gewährleistet ist. Der Stacheldraht und der scharfkantige Draht sind in regelmä-
ßigen Abständen zu erden. Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen bei diesen Zäunen auf
Abstandsisolatoren nur Geräte unter 5 Joule Impulsenergie zu verwenden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen. Siehe "Installation und Überprüfung eines Erdungs-
systems" Seite 6.
Zwischen den Erdstäben des Elektrozaungeräts und möglichen anderen Komponenten, die an
ein Erdungssystem angeschlossen sind, wie beispielsweise der Schutzerdung der Strom versor-
gung oder der Erdung des Telefonnetzes ist ein Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind wirksam von den geerdeten Bauelementen des
Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem Isolierrohr zu verlegen. Alternativ dazu
können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Die Anschlussleitungen sind vor
Beschädigungen durch in den Boden einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-, Kommunikations- oder Datenkabeln
im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von Freileitungen
oder überirdischen Kommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung unum-
gänglich, hat sie unterhalb der Stromleitung unter einem möglichst rechten Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein als die unten angegebenen Werte.
Mindestabstände von Stromleitungen für elektrische Weidezäune:
Spannung Stromleitung
≤ 1.000 V
> 1.000 ≤ 33.000 V
> 33.000 V
Abstand
3 m
4 m
8 m
- 9 -
- 9 -