1. Einleitung
Vielen Dank, dass Sie sich für einen MAUKI Mäusevernichter entschieden haben. Wir als Hersteller
möchten, dass Sie mit Ihrem neuen Produkt vollständig zufrieden sind.
WICHTIG: Lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, damit Sie Ihr Gerät korrekt bedienen und
warten können. Die Anleitung hilft bei der Vermeidung von Verletzungen und Schäden.
1.1 Funktionsweise
Mit einer Benzinpumpe wird ein Benzin-Diesel-Gemisch angesaugt, genau dosiert in den Spezial-
Schalldämpfer eingespritzt und dort verdampft. Dieser Rauch wird über einen flexiblen Metall-
schlauch und einer Glocke in das Gangsystem geleitet. Der hohe Druck des Industriemotors bewirkt
eine schnelle Rauchverteilung und der vorhandene Sauerstoff wird aus dem Gangsystem gepresst.
Die Schädlinge haben keine Chance zu entrinnen. Innert Sekunden werden die Atemwege gelähmt.
Dies führt zu einem raschen und schmerzlosen Tod. Falls die betäubte oder tote Maus von einer
Katze oder einem Greifvogel gefressen wird, besteht keine Gefahr einer Sekundärvergiftung.
1.2 Konstruktion
Die robuste und handliche Schubkarre ist feuerverzinkt und mit einer Rauchglocke sowie einem
Sondierstab ausgerüstet. Der leistungsstarke 5.5 PS Honda-Motor entspricht der neuesten Techno-
logie, ist langlebig und servicefreundlich. Zur Sicherheit des Bedieners kann beim Standortwechsel
die Rauchentwicklung abgestellt werden.
1.3 Verwendungsbereich
Der MAUKI - Mäusevernichter dient ausschliesslich dem Zweck, Wühlmäuse gezielt in ihren Bauten
zu bekämpfen. Bitte beachten Sie folgende Einsatz-Beschränkungen:
1. Das Gerät darf nur im Freien eingesetzt werden! In geschlossenen Räumen besteht akute Vergif-
tungsgefahr durch Kohlenmonoxid!
2. Der Maulwurf ist geschützt und darf nur mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Be-
hörde (Landratsamt) bekämpft werden.
3. Gemäss Tierschutzgesetz ist für die gewerbsmässige Bekämpfung von Wirbeltieren als Schäd-
linge eine Bewilligung notwendig. Die Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge durch Privatper-
sonen ist jedoch nicht erlaubnispflichtig.
4. Der Einsatz in Wasserschutzgebieten und Trinkwasserschutzzonen I und II, sowie auf Flächen mit
Trinkwasserleitungen aus Kunststoff im Umkreis von 100m ist nicht erlaubt.
5. Die Verwendung des Gerätes zum Zweck des Pflanzenschutzes in Anbaubereichen (Äcker, Ge-
wächshäuser, Wälder, usw.) ist nicht zulässig.
6. Der Benutzer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Verwendung der Ausrüstung und
die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen.
7. Verlangen Sie vor dem Kauf oder dem ersten Einsatz bei Ihrer zuständigen Behörde (Landrats-
amt) nach einer Einsatzbewilligung.
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