1. Garantie
Bei der Lieferung muss der Käufer prüfen, dass die Maschine vollständig ist.
Fehlende Teile oder Anomalien müssen innerhalb der gesetzlich vorgeschrie-
benen Frist gemeldet werden. Jeder Versuch, gewaltsame Änderungen an
jeglichen Komponenten der Maschine und/oder Schildern vorzunehmen,
führt zum Verfall der Garantie, der CE-Kennzeichnung (wenn diese vom
Hersteller angebracht wurde), der Konformitätserklärung bzw. der Herstel-
lererklärung.
Der Hersteller übernimmt außerdem in folgenden Fällen keine Haftung:
- Falsche Installation
- Unsachgemäßer Gebrauch der Maschine durch unzureichend geschultes
Personal
- Nichteinhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften
- Mangelnde Wartung
- Verwendung nicht-originaler oder ungeeigneter Ersatzteile
Das Produkt ist nur für industrielle Anwendungen zugelassen.
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