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Beurer TS 17 Mode D'emploi page 8

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ACHTUNG
• Verwenden Sie keine Wäscheklammern oder ähnliches um das Wärmeunterbett am Wäscheständer
zu befestigen. Andernfalls kann das Wärmeunterbett beschädigt werden.
• Verbinden Sie den Schalter erst wieder mit dem Wärmeunterbett wenn die Steckkupplung und das
Wärmeunterbett vollständig trocken sind. Andernfalls kann das Wärmeunterbett beschädigt werden.
WARNUNG
Schalten Sie das Wärmeunterbett auf keinen Fall zum Trocknen ein! Andernfalls besteht die Gefahr
eines elektrischen Schlages.
6. Aufbewahrung
Wenn Sie das Wärmeunterbett längere Zeit nicht verwenden, empfehlen wir Ihnen, es in der Originalverpa-
ckung aufzubewahren. Trennen Sie hierzu die Steckkupplung und somit den Schalter vom Wärmeunterbett.
7. Entsorgung
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie
das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and
Electronic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Verschrottung in Deutschland:
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten
unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist.
Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadrat metern
• Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro
Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/
Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt.
Für die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie
die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum End-
verbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort
der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnom-
men werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw.
Lampe entsorgt werden.
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