DE
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen
der Rechtssicherheit sollten in allen Fällen, in denen
Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug möglich
sind, über die Überwachungskamera informiert werden.
(siehe Abschnitt Hinweispflicht)
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder
nicht verletzt werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den
Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung,
auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von
öffentlichen Standorten einsehbar sind. Dies berechtigt nicht
die Veröffentlichung dieser Einsichten.
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt
werden kann, dass eine bestimmte Person zu einer
bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die
Identifikation kann dabei auch über ein personenbezogenes
Kennzeichen, wie z.B. das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen.
Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt
zu vermeiden.
Hinweispflicht
Ist eine personelle Identifikation von Personen nicht
auszuschließen, muss ein Hinweis auf die
Überwachungskameras an allen Zugangswegen zum
Aufnahmebereich gut erkennbar aufgestellt sein. Der
Passant muss zudem darüber informiert werden, dass er mit
dem Betreten des Aufnahmebereichs seine Einwilligung zur
Aufnahme der Bilder erteilt und dass er im Falle der
Somikon – www.somikon.de
9