Garantie Und Haftung - Ecom Lite-Ex PL 30 Notice D'utilisation

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12. Garantie und Haftung

Für dieses Produkt gewährt die ecom instruments GmbH laut den allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen eine Garantie von zwei Jahren auf Funktion und Material unter
den angegebenen und zulässigen Betriebs- und Wartungsbedingungen. Ausgenom-
men hiervon sind alle Verschleißteile (z.B. Batterien, Leuchtmittel, etc).
Für das Gehäuse gewährt ecom instruments GmbH eine lebenslange Garantie.
Die Garantie erstreckt sich auf Schäden am Gehäuse, die durch die sachgemäße
Nutzung der Lampe entstanden sind. Nach Ablauf der allgemeinen Garantiezeit von
2 Jahren sind lediglich Lohnkosten, Sicherheitsüberprüfungen und Frachten bei
Reparaturen kostenpflichtig. Die Garantie erlischt, wenn der Lampenkopf geöffnet
oder das Siegel beschädigt wurde.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkte, die unsachgemäß verwendet,
verändert, vernachlässigt, durch Unfälle beschädigt oder anormalen Betriebsbedin-
gungen sowie einer unsachgemäßen Handhabung ausgesetzt wurden.
Forderungen auf Gewährleistungen können durch Einsenden des defekten Geräts
geltend gemacht werden. Reparaturen, neues Einjustieren oder Austauschen des
Gerätes behalten wir uns vor.
Die voranstehenden Garantiebestimmungen sind das einzige und alleinige Recht
auf Schadenersatz des Erwerbers und gelten ausschließlich und an Stelle von allen
anderen vertraglich oder gesetzlichen Gewährleistungspflichten. ecom instruments
GmbH übernimmt keine Haftung für spezielle, unmittelbare, mittelbare, Begleit- oder
Folgeschäden sowie Verluste, unabhängig davon, ob sie auf Verletzung der Gewähr-
leistungspflicht, rechtmäßige oder unrechtmäßige Handlungen, Handlungen in gutem
Glauben sowie andere Handlungen zurückzuführen sind.
Falls in einigen Ländern die Begrenzung einer gesetzlichen Gewährleistung sowie
der Ausschluss oder Begrenzung von Begleit- oder Folgeschäden nicht zulässig ist,
könnte es sein, dass die obengenannten Einschränkungen und Ausschlüsse nicht
für jeden Erwerber gelten. Sollte irgendeine Klausel dieser Garantiebestimmungen
von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden
werden, so bleiben die Wirksamkeit oder Erzwingbarkeit irgendeiner anderen Bedin-
gung dieser Garantiebestimmungen von einem solchen Spruch unberührt.
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