Rücknahmepflichten von Händlern
Die folgenden Verpflichtungen gelten nur für Deutschland. Vertreiber mit
einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt.
3. sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie vor der Rückgabe für
deren Löschung selbst verantwortlich. Entnehmen Sie vor der Rückgabe Batterien
oder Akkus sowie Leuchtmittel, sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes
möglich ist, und entsorgen Sie diese separat. Bei fest eingebauten Akkus ist bei
der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält. Weitere
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Geräts bzw. Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstel-
len der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie auf der Inter-
netseite https://www.stiftung-ear.de/
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass
Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
selbst verantwortlich sind.
Pflicht zur Entnahme von alten Batterien, Akkus und Lampen aus Altgeräten vor
deren Rückgabe (soweit ohne Zerstörung des Altgeräts möglich und sofern keine
Wiederverwendung erfolgen soll).
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die Northpoint GmbH, dass das Produkt (NP-SM-45L, NP-ST-45L,
NP-DG-45L, NP-DR-45L) konform mit den gesetzlich vorgeschriebenen Standards
sind. Eine vollständige Konformitätserklärung erhalten Sie jederzeit per E-Mail an
info@northpoint.de unter Nennung der Produktbezeichnung.
Rücknahmepflichten von Händlern
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