Entsorgung Ihres Altgeräts
1
Wenn dieses Symbol eines durchgestrichenen Abfalleimers auf einem Produkt angebracht ist,
unterliegt dieses Produkt der europäischen Richtlinie 2002/96/EC.
2
Alle Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen getrennt vom Hausmüll in staatlichen oder
kommunalen Sammeleinrichtungen und entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.
3
Durch eine vorschriftsmäßige Entsorgung von Altgeräten können schädliche Auswirkungen auf
Mensch und Umwelt vermieden werden.
4
Genauere Informationen zur Entsorgung von Altgeräten erhalten Sie bei den lokalen Behörden, der
Entsorgungseinrichtung oder dem Fachhändler, bei dem Sie das Produkt erworben haben.
Entsorgen von alten Akkus
1
Wenn Akkus eines Produktes mit diesem durchgestrichenen Mülleimersymbol gekennzeichnet sind,
unterliegen die Akkus der Europäischen Richtlinie 2006/66/EC.
2
Dieses Symbol kann mit den chemischen Symbolen für Quecksilber (Hg), Kadmium (Cd) oder Blei
(Pb) kombiniert sein, wenn die Akkus mehr als 0,0005 % Quecksilber, 0,002 % Kadmium oder
0,004 % Blei enthalten.
3
Akkus müssen immer getrennt vom Hausmüll in staatlichen oder kommunalen
Sammeleinrichtungen und entsprechend den geltenden Vorschriften entsorgt werden.
4
Durch eine vorschriftsmäßige Entsorgung Ihrer alten Akkus können schädliche Auswirkungen auf
Mensch, Tier und Umwelt vermieden werden.
5
Ausführliche Informationen zur Entsorgung von alten Akkus erhalten Sie bei den lokalen Behörden,
der Entsorgungseinrichtung oder dem Fachhändler, bei dem Sie das Produkt erworben haben.
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