MANCHE REINIGUNGS- UND
!
LÖSUNGSMITTEL GREIFEN
KUNSTSTOFFOBERFLÄCHEN AN.
Beispiele für solche Mittel: Benzin,
Kohlenstoff-Tetrachlorid, chlorhaltige
Reinigungsmittel, Ammoniak und
Haushaltsreiniger mit Ammoniak.
REPARATUR UND
GEWÄHRLEISTUNG
Wir empfehlen, Wartung und Reparatur von
Dremel-Serviceniederlassungen durchführen
zu lassen.
Die Garantie für dieses Dremel Produkt
entspricht den länderspezifischen Vorschriften.
Schäden durch normale Abnutzung
und Verschleiß sowie Überlastung oder
unsachgemäße Behandlung sind von der
Garantie ausgeschlossen.
Im Falle einer Reklamation schicken Sie das
Werkzeug und/oder Ladegerät zusammen mit
einem entsprechenden Kaufnachweis an Ihren
Händler.
DREMEL-KONTAKTINFORMATIONEN
Weitere Informationen über Reparaturen,
Gewährleistung, die Dremel-Produkte, den
Kundendienst und die Hotline finden Sie unter
www.dremel.com.
ENTSORGUNG
Entsorgen Sie Werkzeug, Zubehör und
Verpackung getrennt, für eine umweltgerechte
Wiederverwertung.
GILT NUR FÜR DEUTSCHLAND:
INFORMATIONEN ZUR RÜCKNAHME
VON ELEKTRO-ALTGERÄTEN FÜR
PRIVATE HAUSHALTE
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind
bestimmte Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für
Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern sowie Vertreiber von
Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektround Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; Ort
der Abgabe ist auch der private Haushalt,
sofern dort durch Auslieferung die Abgabe
erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung des
Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich;
und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro
Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des
Kaufvertrages für das neue Elektro- oder
Elektronikgerät den Endnutzer über die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe
bzw. Abholung des Altgerätes zu informieren
und den Endnutzer nach seiner Absicht zu
befragen, ob bei der Auslieferung des neuen
Geräts ein Altgerät zurückzugeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte mindestens 400 m²
betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m² betragen
wobei die unentgeltliche Abholung auf
Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien
1 (Wärmeüberträger), 2 (Bildschirmgeräte)
und 4 (Großgeräte mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 Zentimeter)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und
Elektronikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer
gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, die der Endnutzer zurückgeben
will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
NUR FÜR EU-LÄNDER
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2012/19/
EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
ihrer Umsetzung in nationales Recht müssen
nicht mehr gebrauchsfähige Elektrowerkzeuge
getrennt gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Bei unsachgemäßer Entsorgung können
Elektro- und Elektronik-Altgeräte aufgrund des
möglichen Vorhandenseins gefährlicher Stoffe
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