Einführung
Sehr geehrter Kunde,
wir bedanken uns für den Kauf des Funkgerätes MC-8 ( CV mobil 80 ) Multi Norm. Mit diesem Produkt haben Sie ein robustes
und zuverlässiges Gerät erworben, welches nach dem heutigen Stand der Technik gebaut wurde. Der Aufbau entspricht den
europäischen und nationalen Anforderungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit. Die Konformität wurde nachgewiesen,
die entsprechenden Erklärungen und Unterlagen sind beim Hersteller hinterlegt.
Zulassungen/Konformität
Der Gerätetyp MC-8 ( CV 80 mobil Multi Norm ) ist nach den Vorschriften 73/23/EEC, 89/336/EEC, 99/5/EC, EN 300 135-2 (
7/2000 ), EN 300 433-2 ( 7/2000 ), EN 301 489-1 (2002/04 ), EN 301 489-13 ( 2002/04 ) und EN 60950 : 2000 geprüft und
zugelassen.
Dieses Funkgerät darf wegen der nicht harmonisierten Frequenzbereiche nur in den für die jeweilige Programmierung
gelisteten Ländern betrieben werden. Nur in Deutschland darf das Gerät in der Betriebsart 8012 ( AM / FM ) anmelde- und
gebührenfrei betrieben werden. Auch die Betriebsart 4040 ( AM / FM ) ist in Deutschland erlaubt, jedoch dürfen nur die Kanäle
4 - 15 zum Senden im AM-Betrieb benutzt werden.
In den Ländern B, CH, E, F I, P darf das Gerät nur mit gültiger Einzelgenehmigung bzw. -zuteilung in der Betriebsart 4040 ( AM
/ FM ) betrieben werden. In Finnland und den Niederlanden ist der Betrieb in dieser Betriebsart anmelde- und gebührenfrei.
In Österreich und Italien darf das Gerät nur mit gültiger Einzelgenehmigung bzw. -zuteilung in der Betriebsart 4000 ( nur FM )
betrieben werden. In den Ländern D, DK, F, FIN, N, NL, P, S ist der Betrieb in dieser Betriebsart anmelde- und gebührenfrei.
Einwohner der Länder B, CH, E, GB benötigen eine Genehmigung in ihrem Heimatland. Die vorübergehende Benutzung der
Betriebsart 4000 (nur FM) durch Reisende aus anderen europäischen Ländern ist in diesen Ländern jedoch anmelde- und
gebührenfrei erlaubt.
Da von den meisten Nachbarländern Deutschlands gefordert wird, daß durch den Betrieb von 80 Kanal CB-Funkgeräten, die
auf den Kanälen 41 bis 80 betrieben werden können, die Funkanwendungen der Nachbarländer in diesem Frequenzbereich
nicht gestört werden, müssen Schutzabstände zu den Nachbarländern eingehalten werden. Innerhalb dieser Schutzabstände
dürfen 80 Kanal Funkgeräte auf den Kanälen 41 bis 80 auf keinen Fall betrieben werden. Bei Fragen über diese Schutzzonen
können Sie sich an den Deutschen Arbeitskreis für CB- und Notfunk e.V. (DAKf-CBNF e.V.) Postfach 10 13 09 in 40004
Düsseldorf wenden.
Um diesen Zustand zu erhalten und einen gefahrlosen Betrieb sicherzustellen müssen Sie als Anwender diese
Bedienungsanleitung beachten!
Deutschland:
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