Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung.
Werfen Sie Elektrogeräte
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012 / 19 / EC
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und
Umsetzung in nationales Recht müssen ver-
brauchte Elektrogeräte getrennt gesammelt
und einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zugeführt werden.
Über Sammelstellen und deren Öffnungs-
zeiten können Sie sich bei Ihrer zuständigen
Verwaltung informieren.
Defekte oder verbrauchte Batterien / Akkus
müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EG und
DE/AT/CH
71