Reinigung und Pflege
• Vor dem Reinigen stets den Netzstecker ziehen!
• Nach dem letzten Schleudergang die Trommel mit einem Tuch
trocken wischen.
• Beim Ausschleudern schmutziger Lauge ist es notwendig,
die Trommel mit einem feuchten Tuch zu reinigen, um
Verschmutzungen an der nächsten Wäschefüllung zu vermeiden.
• Schleuder außen mit einem feuchten Tuch ab- wischen und
nachtrocknen.
• Zum Reinigen nur handelsübliche Spülmittel verwenden.
• Keine scheuernden Reinigungsmittel verwenden.
• Niemals Benzin oder sonstige Lösungsmittel ver wenden.
• Die Wäscheschleuder bedarf ansonsten keinerlei Wartung.
Hilfe bei Störungen
Falls Ihr Gerät wider Erwarten einmal nicht zufriedenstellend funktioniert,
prüfen Sie zunächst, ob die Störung nur kleine Ursachen hat:
Wenn der Motor nicht läuft:
• Vor Prüfung den Netzstecker ziehen.
• Ist die Sicherung intakt und Spannung vorhanden?
• Sind Kabel, Stecker und Steckdose intakt?
• Niemals selbst den Motor öffnen!
Wenn kein Wasser abfließt:
• Netzstecker ziehen! Prüfen, ob der Ablaufstutzen durch ein
Wäschestück verstopft ist.
Wenn die Schleuder „tanzt"
• Schleuder sofort abschalten!
• Wurde die Schleuder nicht richtig beladen?
Bei extrem großer Unwucht erfolgt kein Hochlauf.
6
Der Umwelt zuliebe bitte beachten
Verpackungsmaterial und ausgediente Geräte nicht einfach wegwerfen!
Geräteverpackung:
• Der Verpackungskarton kann der Altpapier-Sammlung zugeführt
werden.
• Den Kunststoffbeutel aus Polyethylen (PE) zur Wiederverwertung
an Sammelstellen abgeben.
Entsorgung von Elektro- und Elektroaltgeräten
Ihr Beitrag zum Umweltschutz – Elektroaltgeräte auf
keinen Fall im Hausmüll entsorgen!
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) – Gesetz über das Inverkehrbringen, die
Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten – haben die Besitzer von Altgeräten die
Pflicht, Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte einer vom Hausmüll
getrennten Entsorgung zuzuführen. Hierfür befindet sich das Symbol
der durchgestrichenen Mülltonne als eindeutige Kennzeichnung
auf den Elektro- bzw. Elektronikgeräten. Es besagt, dass das
gekennzeichnete Gerät am Ende seiner Lebensdauer für die
fachgerechte, umwelt- und ressourcenschonende Entsorgung über
spezielle Sammel- und Rückgabesysteme gesammelt werden muss. Zur
Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen in Handel
und Kommunen zur Verfügung. Die Adressen erhalten Sie von Ihrer
Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.
Sofern Ihr altes Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten
enthält, sind Sie persönlich für deren vorheriges, unwiderrufliches
Löschen verantwortlich.
Bevor Sie das Altgerät zurückgeben, müssen Sie entsprechend der
gesetzlichen Vorschriften Batterien oder Akkus, die nicht fest umschlos-
sen sind, entnehmen. Diese bedürfen einer getrennten Entsorgung.
Beachten Sie hierzu bitte unsere Informationen zum Batteriege-
setz (BattG).
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder
elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem Sie Produkte
mit längerer Lebensdauer bevorzugen oder Elektro-Altgeräte einer
Wieder-verwendung zuführen, anstatt diese zu entsorgen.
Weitere Informationen zum Elektrogesetz finden Sie unter www.elektro-
gesetz.de. Die jährlichen Berichte des Bundesumweltministeriums geben
ausführliche Informationen zu den Sammel- und Verwertungsquoten in
Deutschland und können unter
https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirt-
schaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete abgerufen werden.