11. Sonstiges
11�1 Garantiebestimmungen
Bega bietet als Hersteller 12 Monate Garantie auf die Hardware des Originalprodukts. Der
Garantiezeitraum beginnt am Datum der Lieferung an den Endnutzer. Zur Geltendmachung
von Garantieansprüchen muss ein Kaufbeleg mit Lieferdatum eingereicht werden. Innerhalb
dieses Zeitraums werden Defekte durch Bega behoben, die auf Produktions- und/oder
Materialfehler zurückzuführen sind.
1. Ein Defekt oder ein Mangel muss unverzüglich gemeldet werden, um mögliche
Folgeschäden zu vermeiden. Der Garantieanspruch verfällt, wenn ein Mangel nicht sofort
gemeldet wird.
2. Ausgeschlossen von der Garantie sind Defekte, die durch Nichtbeachtung der in der
Bedienungsanleitung beschriebenen Installations-, Sicherheits- und
Bedienvorschriften entstehen.
3. Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Schäden:
• Kontakt mit aggressiven Stoffen,
• Einwirkung von Wasser,
• abnorme Umgebungs- und Umweltbedingungen,
• zweckfremde Betriebs- und Verwendungsbedingungen.
4. Selbständige Veränderungen oder Änderungen durch Dritte führen zum Erlöschen der
Garantie. Auch der Austausch von Teilen gegen nicht originale Teile führt zum Erlöschen
der Garantie.
5. Das Produkt muss dem Servicedienst zur Reparatur angeboten werden.
6. Eine Reparatur durch Bega innerhalb des Garantiezeitraums führt weder zum Inkrafttreten
eines neues Garantiezeitraums noch zur Verlängerung des Garantiezeitraums.
7. Andere Ansprüche auf Schadenersatz wie z. B. für außerhalb des Produkts entstandene
Schäden sind ausgeschlossen.
8. Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile (wie Handschuhe und Temperaturfühler).
9. Schäden am Glas der Bedientafel/des Touchscreens in Form von Rissen, Kratzern etc.
sind von der Garantie ausgeschlossen.
10. Für sonstige Bedingungen siehe Allgemeine Verkaufsbedingungen von
Bega International BV.
11�2 Haftungsausschluss
Der Hersteller und/oder Lieferant haftet nicht für Schäden an Werkstücken oder für
Folgeschäden, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung des Geräts ergeben oder für
Schäden an Werkstücken und für Folgeschäden, die sich aus einem Defekt des Geräts ergeben.
11�3 Abfallentsorgung
Elektrowerkzeuge, Zubehör und Verpackungen müssen am Ende ihres
Lebenszyklus umweltgerecht wiederverwendet werden. Entsorgen Sie
gebrauchte Elektrowerkzeuge nicht als Abfall, sondern übergeben Sie sie einem
Recyclingunternehmen, das die geltenden Umweltschutzvorschriften erfüllt.
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