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PrimAster PMWS1100 Traduction Du Manuel D'utilisation Original page 21

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Auswechseln der Kohlebürsten
ACHTUNG! Vor allen Wartungs­
arbeiten Netzstecker ziehen.
Abgenutzte Kohlebürsten schalten das
Gerät automatisch aus. Kohle bürsten
unter den Abdeckungen von einem
Fachmann immer paarweise wechseln
lassen. Dabei gleichzeitig Staub auf
den Kontakten mit Pinsel oder Druckluft
entfernen lassen.
11 – Entsorgen
Verpackung entsorgen
Entsorgen Sie die Verpackung sor-
tenrein. Geben Sie Pappe und Kar-
ton zum Altpapier, Folien in die
Wertstoffsammlung.
Produkt entsorgen
Das Symbol mit der durchgestri-
chenen Mülltonne bedeutet, dass
Elektro- und Elektronikgeräte
nicht zusammen mit dem Haus-
müll entsorgt werden dürfen. Ver-
braucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Elektro- und Elektronikgeräte am Ende
ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine
umwelt- und ressourcenschonende Ver-
wertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht
fest vom Elektro- oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungs-
stelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das
Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungs-
frei aus dem Gerät entnommen werden
können.
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Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus
privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte. Das
Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindes-
tens 800 m
2
, sofern sie dauerhaft oder
zumindest mehrmals im Jahr Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rück-
nahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit
einer Lagerfläche von mindestens 400 m
für Elektro- und Elektronikgeräte oder
einer Gesamtlagerfläche von mindestens
2
800 m
. Generell haben Vertreiber die
Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von
Altgeräten durch geeignete Rücknahme-
möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber,
wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit
einer im Wesentlichen gleichen Funktion
erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch
bei Lieferungen an einen privaten Haus-
halt. Im Fernabsatzhandel beschränkt
sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen
Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außen-
kante mit einer Länge von mehr als 50 cm
besitzen. Der Vertreiber hat den Ver-
braucher bei Abschluss des Kaufvertrags
bezüglich einer entsprechenden Rückga-
beabsicht zu befragen. Abgesehen davon
können Verbraucher bis zu drei Altgeräte
einer Geräteart bei einer Sammelstelle
eines Vertreibers unentgeltlich abgeben,
ohne dass dies an den Erwerb eines Neu-
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