44 Leonard
EN 60350-2 - Household electric cooking
appliances - Part 2: Hobs - Methods for
measuring performance
Energie sparen
Beachten Sie folgende Tipps, um beim
täglichen Kochen Energie zu sparen.
• Wenn Sie Wasser erwärmen,
verwenden Sie nur die benötigte
Menge.
• Decken Sie Kochgeschirr, wenn
möglich, mit einem Deckel ab.
INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNG
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist
mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt
und zurückgenommen werden, es darf
also nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z. B. bei einer
kommunalen Sammelstelle oder ggf. bei
einem Vertreiber (siehe zu deren
Rücknahmepflichten unten) abgegeben
werden. Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
• Stellen Sie Kochgeschirr auf die
Kochzone, bevor Sie sie einschalten.
• Der Boden des Kochgeschirrs sollte
denselben Durchmesser wie die
Kochzone haben.
• Stellen Sie kleineres Kochgeschirr auf
die kleineren Kochzonen.
• Stellen Sie das Kochgeschirr mittig auf
die Kochzone.
• Nutzen Sie die Restwärme, um die
Speisen warm zu halten oder zu
schmelzen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll sondern
über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die
entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber in
Deutschland
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder sonst
geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Geräts ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für