• Mängel durch unsachgemäße oder zweckwid-
rige Verwendung, z.B. gewerblicher Gebrauch,
Nichtbeachtung von Bedie-
nungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen
Gebrauch, mangelnde Wartung und Pflege
• Mängel, die durch Verwendung falscher Zube-
hörteile entstanden sind
• Mängel durch äußere Einwirkung, z.B. Trans-
portschäden, Witterungsschäden, Schlag oder
Bruch
• IKRA-Produkte, an denen Veränderungen oder
Ergänzungen vorgenommen- oder die komplett
oder teilweise demon-
tiert wurden
• Mängel, die durch falsche Stromspannung
entstanden sind (Netzspannung) z.B. bei Verwen-
dung im Ausland
• Reparaturen mit Nichtoriginalteilen (Originaler-
satzteile findet man hier: www.ikra.de/ersatzteile/)
• Gewaltanwendungen, mutwillige Motorüberlas-
tung
Garantiereparaturen dürfen nur von autorisierten
Werkstätten durchgeführt werden, ansonsten er-
lischt die Garantie. Serviceadressen findet man
unter www.ikra.de/serviceadressen.
Geltendmachung der Garantie (Garantiefall):
Funktioniert das Produkt während der Garan-
tiedauer nicht oder nicht wie für die Verwendung
vorgesehen, handelt es sich um einen Garantiefall.
Im Garantiefall trägt IKRA die Reparatur- und Ma-
terialkosten der defekten Teile.
Die kompetenten Mitarbeiter der Kundenhotline
und Technikhotline der IKRA stehen dem Käufer
während der kompletten Garantiezeit mit Rat und
Tat zur Seite und können prüfen, inwieweit ein
Ersatzteil ohne Reparatureinsendung den Defekt