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IKRA Garantiebedingungen
Garantiedauer:
IKRA leistet für einen Zeitraum von 2 Jahren
Garantie nach Maßgabe der nachstehenden Be-
dingungen bei Mängeln an IKRA-Produkten, die
nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einen
Herstellungs- oder Materialfehler beruhen. Die Ga-
rantiezeit beginnt mit dem Kauf, so dass das Da-
tum auf dem Original-Kaufbeleg maßgebend ist.
Garantiegeber:
ikra GmbH, Schlesier Straße 36, D-64839 Müns-
ter-Altheim, Deutschland (im Folgenden IKRA ge-
nannt)
Geltungsbereich:
Die Garantie richtet sich nur an Verbraucher. Ein
Verbraucher (im Folgenden Käufer genannt) ist
jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer
gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeit zugerechnet werden können. Die Garan-
tie ist gültig für IKRA-Produkte, welche innerhalb
der EU erworben wurden.
Keine Einschränkung der gesetzlichen Rechte
des Käufers:
Die Mängelgewährleistungsanspruche des Käu-
fers aus dem Kaufvertrag mit dem Verkäufer sowie
gesetzliche Rechte werden durch diese Garantie
nicht berührt, die Inanspruchnahme der vorge-
nannten Rechte ist unentgeltlich.
Die Garantie besteht nicht oder erlischt in fol-
genden Fällen:
• Akkus, Ladegeräte sowie Zubehör, die auf einen
gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen
Verschleiß zurückzuführen sind
• Vorführgeräte / gebrauchte Produkte