Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Wenn Batterien in die
Umwelt gelangen, können diese Umwelt- und Gesundheitsschäden zur
Folge haben. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich bei ihrem
Händler und Sammelstellen zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe
von Altbatterien gesetzlich verpflichtet!
Hinweispflicht nach dem Elektronikgerätegesetz
Laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehört
Elektroschrott nicht in den Hausmüll, sondern ist zu recyceln oder
umweltfreundlich zu entsorgen. Entsorgen Sie ihr Gerät in einen
Recycling Container oder an eine lokale Abfallsammelstelle.
WT536 Bedienungsanleitung
DE3