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PrimAster E6900-4x3m Notice D'utilisation page 13

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zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden
können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt
nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Die Rücknahme erfolgt in allen
stationären Globus Fachmärkten, die im Internet unter:
https://www.globus-baumarkt.de/info/hilfe-kontakt/kontakt/
Sammelstelle in Ihrer Nähe. Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder
Kommunalverwaltung erhalten.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro-
und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m²
betragen. Rücknahmepflichtige Fernabsatz-Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich durch
geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu
gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen
Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn ein neues Gerät an einen
privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgeltlichen
Abholung
übergeben
Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs.1 ElektroG,
nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer
äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rückgabe-Absicht werden
Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Für die 1:1 Rücknahme von Lampen,
Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten (Kategorien 3, 5, 6) sowie die 0:1 Rücknahme müssen
Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten
bereitstellen.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammelstellen der Vertreiber
unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
werden;
dies
gilt
in
zu finden sind oder bei einer anderen
bei
einem
Vertrieb
zumutbarer
Entfernung
13
unter
Verwendung
zum
Endverbraucher
von

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