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NORAUTO RAPIDBIKE 3P+ Mode D'emploi page 4

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Achtung!! Falls Sie 3 Fahrräder transportieren möchten, stellen Sie sicher, dass die auf dem Typenschild Ihrer Anhängerkupplung angegebene
zulässige Belastung „S" bei mindestens 85kg liegt. (Siehe Tabelle "S" Seite 1 bzw. Seite 21)!
Achtung!! Bei Nichteinhaltung dieser Empfehlungen kann zur Beschädigung Ihrer Anhängerkupplung und Ihres Fahrzeugs führen.
Bei Nichteinhaltung der Empfehlungen übernehmen wir keinerlei Haftung.
Achtung!! Die maximale zulässige Belastung des Fahrradträgers beträgt 65 kg, 2x 25kg + 1x 15kg.
Stellen Sie vor der Montage des Fahrradträgers sicher, dass dieser mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist. Bei etwaigen Zweifeln fragen Sie bitte einen
Verkäufer / Techniker um Rat.
Bei Fahrrädern mit einer besonderen Form müssen Sie die Kompatibilität Ihrer Fahrräder mit dem Fahrradträger sicherstellen. Bei Fahrrädern ohne
Querstange kann ein zusätzlicher Rahmenadapter (Siehe Beiblatt) angebracht werden. Dieser ermöglicht eine sichere Befestigung auf dem
Fahrradträger und ist in Ihrer nächsten A.T.U -, Norauto- oder Auto 5 - Filiale erhältlich.
.Für Kinderfahrräder kann die Kompatibilität nicht garantiert werden.
Achtung: Die Nichtbeachtung der Montageanleitung kann zu erheblichen Schäden an Ihrem Fahrzeug führen und sowohl Ihre Sicherheit als auch die
anderer Personen gefährden. Der Hersteller übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung.
Dieser Fahrradträger ist serienmäßig mit einem 13-poligen Stecker ausgestattet. Ist Ihr Fahrzeug mit einer 7-poligen Steckdose ausgestattet, so muss
ein Adapter mit einem 13-poligen Eingang und einem 7-poligen Ausgang verwendet werden. Einen solchen Adapter erhalten Sie in Ihrer nächsten
A.T.U -, Norauto -, AUTO 5 – Filiale.
■Informationen zur Straßenverkehrssicherheit:
- In welchem Land auch immer Sie Ihren Fahrradträger nutzen, halten Sie stets die jeweils gültige Straßenverkehrsordnung ein.
- Fahren Sie niemals mit einem unbeladenen Fahrradträger.
- Kennzeichen und Signalleuchten müssen unbedingt gut sichtbar sein. Sorgen Sie dafür, dass diese durch die Ladung Ihres Fahrradträgers
nicht verdeckt werden.
- Ein Wiederholungsschild des amtlichen PKW-Kennzeichens ist in Deutschland unabhängig von der Sichtbarkeit zwingend erforderlich!
- Fahren Sie niemals außerhalb des asphaltierten Straßennetzes, wenn Fahrräder auf dem Fahrradträger montiert sind.
- Während des Transports empfiehlt es sich, regelmäßig die Befestigung des Fahrradträgers und der Fahrräder zu überprüfen.
■Bitte Folgendes vermeiden:
Schlechte Straßen, drastisches Beschleunigen, plötzliches Abbremsen, lockere Befestigungen.
E-Bike-Akkus sollten entfernt und im Kofferraum des Autos aufbewahrt werden, bevor das Fahrrad auf dem Fahrradträger montiert wird.
■Unser Rat an Sie:
- Die Fahrt vor Bodenschwellen oder allen anderen Hindernissen verlangsamen.
- Flexibel und vorausschauend fahren und die Fahrgeschwindigkeit in den Kurven reduzieren.
■Kontrollen vor und während der Fahrt:
- Einzig und allein der Fahrer des Fahrzeugs ist für den guten Zustand sowie die ordnungsgemäße Befestigung des Fahrradträgers verantwortlich.
- Für die vollständige Sicherheit muss der Fahrradträger unter strikter Einhaltung der Montagerichtlinien zusammengebaut und angebracht werden.
- Vor der Abreise wird eine Überprüfung der Funktion der Lichtleiste empfohlen.
- Während der Fahrt dürfen sich keine Gegenstände an den Fahrrädern befinden, die sich von alleine lösen können.
- Alle abnehmbaren Teile von den Fahrrädern entfernen (Zubehör, Trinkflasche usw.)
- Spanngurte und anderer Befestigungen kontrollieren und gegebenenfalls erneut festziehen.
- Darauf achten, dass die Fahrräder ordnungsgemäß mit Spanngurten in perfektem Zustand am Fahrradträger festgezurrt sind.
- Der Fahrradträger verlängert das Fahrzeug. Die Fahrräder wiederum können die Breite und Höhe des Fahrzeugs verändern. Achtung beim
Rückwärtsfahren.
- Tauschen Sie beschädigte oder abgenutzte Teile sofort aus.
- Der Fahrradträger muss während der Fahrt immer verriegelt sein.
Mit Ladegut kann sich das Fahrverhalten des Fahrzeugs in Kurven und beim Abbremsen verändern. Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere
gültige Verkehrsregeln müssen selbstverständlich eingehalten werden.
- Die Geschwindigkeit des Fahrzeugs muss außerdem den Umständen angepasst werden. Hierbei sind die Sicherheitsanforderungen für den
Fahrradtransport zu berücksichtigen.
- Der Transport von Tandems ist nicht gestattet.
- Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung für Personen- und/oder Materialschäden infolge eines Montage- oder Nutzungsfehlers.
- Die Ausrüstung darf in keiner Weise verändert werden.
- Ist das Fahrzeug mit einer Kofferraum-Öffnungsautomatik ausgestattet, empfiehlt es sich, diese abzuschalten oder den Kofferraum ausschließlich von
Hand zu öffnen, sobald der Fahrradträger am Fahrzeug angebracht ist.
- Bei Fahrzeugmodellen mit einer Typengenehmigung nach dem 01.10.1998 darf der Fahrradträger oder die Ladung das dritte Bremslicht nicht
verdecken.
- Da die Abgase des Fahrzeugs heiß sind, bringen Sie weder Reifen, noch Haltegurte des Fahrradträgers in die Nähe des Auspuffs.
- Der Fahrradträger kann gekippt werden. Es ist jedoch möglich, dass sich die Heckklappe trotz dieser Kippmechanik bei manchen Fahrzeugen
nicht öffnen lässt.
- Mit diesem Fahrradträger darf die maximale Geschwindigkeit von 130 km/h nicht überschritten werden!
■Wartung des Fahrradträgers:
- Zum Reinigen des Fahrradträgers keine chemischen oder aggressiven Produkte verwenden.
- Ersetzen Sie alle defekten Teile durch identische. Verwenden Sie den Fahrradträger nicht vor einer vollständigen Reparatur.
- Nehmen Sie den Fahrradträger vor Befahren einer Autowaschanlage ab.
- Bewahren Sie Ihren Fahrradträger nach jeder Verwendung sorgfältig zusammen mit der Montageanleitung auf.
- Befestigung des Hecktragesystems
Die Befestigung des Hecktragesystems ist vom Fahrzeugführer regelmäßig zu überprüfen. Er ist auch für die Ladung verantwortlich.
- HINWEIS: Die Fahrzeugherstellerangaben über die zulässige hintere Achslast sind unbedingt zu beachten!
- HINWEIS: Aus Gründen der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer und der Energieeinsparung sollten diese Heckträgersysteme bei Nichtbenutzung
vom Fahrzeug abgenommen werden.
D-Wert
- Hinweis: Es sind die Angaben des Fahrzeug-/Kupplungsherstellers über den zulässigen D-Wert der Kupplungskugel mit Halterung (KmH) zu beachten.
Der D-Wert der Kupplungskugel mit Halterung (KmH) muss mindestens 7,6 kN betragen. Anstelle des D-Wertes ist bei älteren KmH (Kupplungskugel
mit Halterung) häufig die zulässige Anhängelast G[A] und das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs G[K] angegeben. Daraus lässt sich der
D-Wert der KmH wie folgt berechnen: D = (9,81/1000) x (G[A] x G[K]) / (G[A] + G[K]) D in [kN], G[A] in [kg], G[K] in [kg]
- Angabe der zulässigen Zahl von Fahrrädern -> Maximal 3
- Hinweis: Fahrradteile, z.B.: Lenker oder Pedale dürfen nicht über den Umriß des Fahrzeugs hinausragen!
Fahrverhalten
- Durch die Verwendung des Hecktragesystems ist der hintere Böschungswinkel im Vergleich zur Serie eingeschränkt, so dass das Fahrzeug bei
Fahrbahnunebenheiten früher aufsetzen kann. Zusätzlich sollte dem durch das Hecktragesystem und die Ladung verursachten, veränderten Fahr- und
Bremsverhalten durch angepasste Geschwindigkeit Rechnung getragen werden.
- Sichtbeeinträchtigung nach hinten
Bei Sichtbeeinträchtigung nach hinten sind am Fahrzeug geeignete Rückspiegel (z.B. rechter Außenspiegel oder Anhängerrückspiegel) zu montieren.
- Wiederholung des amtlichen Kennzeichens am Hecktragesystem.
Rückwärtige Beleuchtungseinrichtungen
Die rückwärtigen Beleuchtungseinrichtungen des Fahrzeugs werden durch das Hecktragesystem teilweise verdeckt. Das Hecktragesystem ist daher mit
eigener Beleuchtung und eigenem Wiederholungsschild des amtlichen PKW- Kennzeichen zu versehen. Der Umfang der Leuchtenwiederholung hängt
vom Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs ab.
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