Altgeräte gehören nicht
in den Hausmüll!
Das Symbol mit der durch-
gestrichenen Mülltonne bedeu-
tet, dass Elektro- und Elektronik-
geräte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dür-
fen. Verbraucher sind gesetzlich
dazu verpfl ichtet, Elektro- und
Elektronikgeräte am Ende ihrer
Lebensdauer einer vom unsor-
tierten Siedlungsabfall getrenn-
ten Erfassung zuzuführen.
Auf diese Weise wird eine um-
welt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkus, die nicht
fest vom Elektro- oder Elektro-
nikgerät umschlossen sind und
zerstörungsfrei
werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Er-
fassungsstelle von diesem zu
trennen und einer vorgesehe-
nen Entsorgung zuzuführen. Das
Gleiche gilt für Lampen, die zer-
störungsfrei aus dem Gerät ent-
nommen werden können.
entnommen
Elektro- und Elektronikgeräte-
besitzer aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammel-
stellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den
von den Herstellern bzw. Vertrei-
bern eingerichteten Sammel-
stellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich.
Generell haben Vertreiber die
Pfl icht, die unentgeltliche Rück-
nahme von Altgeräten durch ge-
eignete Rücknahmemöglichkei-
ten in zumutbarer Entfernung zu
gewährleisten.
Verbraucher haben die Mög-
lichkeit zur unentgeltlichen Ab-
gabe eines Altgeräts bei einem
rücknahmepfl ichtigen
ber, wenn sie ein gleichwertiges
Neugerät mit einer im Wesentli-
chen gleichen Funktion erwer-
ben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen
privaten Haushalt.
Vertrei-
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