• Im Display steht oben „TARIFF 1", der Stromtarif kann jetzt eingestellt werden.
Haben Sie bei Ihrem Energieversorger nur einen einzigen Stromtarif, so geben Sie für
beide Stromtarife („TARIFF 1" und „TARIFF 2") den gleichen Preis ein. Die Startzeit ist
dabei ohne Belang, da die Stromkosten gleich sind.
Haben Sie zwei unterschiedliche Stromtarife (z.B. Tagstrom und Nachtstrom), so stellen
Sie für den ersten Stromtarif („TARIFF 1") den Preis für den Tagstrom und die Startzeit
ein, ab wann dieser Stromtarif gilt (z.B. 06:00 Uhr) und für den zweiten Stromtarif
(„TARIFF 2") den Preis für den Nachtstrom und dessen Startzeit (z.B. 22:00 Uhr).
Etwaige Sonderzeiten für die Umschaltung zwischen Tag- und Nachtstrom (Wochen-
ende, Feiertage) können im Messgerät nicht berücksichtigt werden. Es kommt deshalb
also zu leichten Unterschieden zwischen den tatsächlichen Kosten und der Anzeige des
Messgeräts.
• Drücken Sie kurz die Taste „SET" (1), das Währungszeichen blinkt.
• Stellen Sie die gewünschte Währung („€", „$", „£" oder „CHF") mit der Taste „
„
" (5) ein.
• Drücken Sie kurz die Taste „SET" (1).
• Die erste Stelle des Strompreises für den Stromtarif 1 blinkt.
Verändern Sie den Zahlenwert der jeweils blinkenden Eingabeposition mit der Taste „
bzw. „
" (5).
Drücken Sie zur Bestätigung kurz die Taste „SET" (1), dann wird jeweils zur nächsten
Eingabeposition gewechselt.
Nach Bestätigung der letzten Eingabeposition blinken die Stunden der Startzeit für den
Stromtarif 1 (beispielsweise Tagstrom).
• Stellen Sie die Stunden der Startzeit für den Stromtarif 1 mit der Taste „
„
" (5) ein.
• Drücken Sie kurz die Taste „SET" (1), die Minuten der Startzeit für den Stromtarif 1 blinken.
• Stellen Sie die Minuten der Startzeit für den Stromtarif 1 mit der Taste „
„
" (5) ein.
• Drücken Sie kurz die Taste „SET" (1) zur Bestätigung, so erscheint im Display „TARIFF 2",
der zweite Stromtarif kann jetzt eingestellt werden (z.B. Nachtstrom).
• Die erste Stelle des Strompreises für den Stromtarif 2 blinkt.
16
" (4) bzw.
" (4)
" (4) bzw.
" (4) bzw.