• Keine Nadeln hineinstechen.
• Nicht gefaltet oder zusammengeschoben benutzen.
• Nicht nass benutzen.
• Vor dem Gebrauch auf einem verstellbaren Bett ist zu prüfen, dass
das Wärme-Unterbett und die Leitungen nicht beispielsweise in
Scharniere eingeklemmt oder zusammengeschoben werden.
• Dieses Wärme-Unterbett darf nur in Verbindung mit dem auf dem
Etikett angegeben Schalter betrieben werden.
• Die von diesem elektrischen Wärme-Unterbett ausgehenden
elektrischen und magnetischen Felder können unter Umständen
die Funktion Ihres Herzschrittmachers stören. Sie liegen jedoch weit
unter den Grenzwerten: elektrische Feldstärke: max. 5000 V/m,
magnetische Feldstärke: max. 80A/m, magnetische Flussdichte: max.
0,1 Milli-Tesla. Bitte befragen Sie deshalb Ihren Arzt und den Hersteller
Ihres Herzschrittmachers vor der Benutzung dieses Wärme-
Unterbettes.
• Nicht an den Leitungen ziehen, drehen oder sie scharf knicken.
• Dieses Wärme-Unterbett ist häufig dahingehend zu prüfen, ob es
Anzeichen von Abnutzung oder Beschädigung zeigt. Falls solche
Anzeichen vorhanden sind, das Wärme-Unterbett unsachgemäß
gebraucht wurde oder es sich nicht mehr erwärmt, muss es vor
erneutem Einschalten erst durch den Hersteller überprüft werden.
• Wenn die Netzanschlussleitung dieses Gerätes beschädigt wird, muss
sie durch den Hersteller oder seinen Kundendienst oder eine ähnlich
qualifizierte Person ersetzt werden, um Gefährdungen zu vermeiden.
• Während dieses Wärme-Unterbett eingeschaltet ist, darf
– kein Gegenstand (z. B. Koffer oder Wäschekorb) daraufgelegt
werden,
– keine Wärmequelle wie Bettflasche, Heizkissen oder ähnliches
daraufgelegt werden.
• Die elektronischen Bauteile im Schalter erwärmen sich beim
Gebrauch des Wärme-Unterbettes. Der Schalter darf deshalb nicht
abgedeckt werden oder auf den Wärme-Unterbett liegen wenn es
betrieben wird.
• Sollten Sie noch Fragen zur Anwendung unserer Geräte haben, so
wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
• Beachten Sie unbedingt die Hinweise zur Bedienung (Kapitel 4), zur
Reinigung und Pflege (Kapitel 5) und zur Aufbewahrung (Kapitel 6).
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