PI
9. Entsorgung der Geräte
Nach der Außerbetriebnahme muss das Kühlmöbel entsprechend den geltenden örtlichen
Bestimmungen und Gesetzen entsorgt werden. Die Entsorgung umweltschädlicher Substanzen
und recyclingfähiger Materialien muss über Fachbetriebe erfolgen.
ACHTUNG
Bei Verwendung von R290 (Propan) als Kältemittel ist zu beachten, dass dieses
Gas sehr leicht entflammbar ist.
Version 2/2013
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