1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der
folgenden Bedingungen (Nr. 2 - 6) Mängel am
Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/
oder Herstellungsfehler beruhen wenn sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb
von 24 Monaten - bei gewerblichem Gebrauch
oder gleichzusetzender Beanspruchung
innerhalb von 12 Monaten – nach Lieferung an
den Erstendabnehmer gemeldet werden. Zeigt
sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab
Lieferung, wird vermutet, dass es sich um einen
Material- oder Herstellungsfehler handelt.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht
zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder Kunststoff
b z w. Glühlampen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch
geringfügige Abweichungen von der Soll-
B e s c h a ffenheit, die für Wert und
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich
sind, oder durch Schäden aus chemischen und
elektrochemischen Einwirkungen von Wa s s e r,
sowie allgemein aus anomalen
Umweltbedingungen oder sachfremden
Betriebsbedingungen oder das Gerät sonst mit
ungeeigneten Stoffen in Berührung gekommen
ist. Ebenso kann keine Garantie übernommen
werden, wenn die Mängel am Gerät auf
Transportschäden, die nicht von uns zu vertreten
sind, nicht fachgerechte Installation und
Montage, Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder
Nichtbeachtung von Bedienungs- oder
Montagehinweisen zurückzuführen sind.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn
Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns nicht
ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit
Ersatzteilen, Ergänzungs- oder Zubehörteilen
versehen werden, die keine Originalteile sind
und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass
mangelhafte Teile nach unserer Wa h l
unentgeltlich instandgesetzt oder durch
einwandfreie Teile ersetzt werden.
Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW) transportiert
werden können und für die unter Bezugnahme
auf diese Garantie eine Garantieleistung
beansprucht wird, sind unserer nächstgelegenen
Kundendienststelle oder unserem
Vertragskundendienst zu übergeben oder
einzusenden. Instandsetzungen am
Kundendienst / Garantiebedingungen
Aufstellungsort können nur für stationär
betriebene (feststehende) Geräte verlangt
w e r d e n .
Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder
Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in
unser Eigentum über.
4. Sofern die Nachbesserung von uns abgelehnt
wird oder fehlschlägt, wird innerhalb der oben
genannten Garantiezeit auf Wunsch des
Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger Ersatz
g e l i e f e r t .
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns
die Geltendmachung einer angemessenen
Nutzungsanrechnung für die bisherige
Nutzungszeit vor.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie
eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist
für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere A n s p r ü c h e ,
insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des
Gerätes entstandener Schäden sind - soweit
eine Haftung nicht zwingend gesetzlich
angeordnet ist - ausgeschlossen.
Diese Garantiebedingungen gelten für in
Deutschland gekaufte Geräte. Werden Geräte
ins Ausland verbracht, die die technischen
Voraussetzungen (z.B. Spannung, Frequenz,
Gasarten, etc.) für das entsprechende Land
aufweisen und die für die jeweiligen Klima- und
Umweltbedingungen geeignet sind, gelten diese
Garantiebedingungen auch, soweit wir in dem
entsprechenden Land ein Kundendienstnetz
haben. Für im Ausland gekaufte Geräte gelten
die von unserer jeweils zuständigen
Landesvertretung herausgegebenen
Garantiebedingungen. Diese können Sie über
Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät
gekauft haben, oder direkt bei unserer
Landesvertretung anfordern.
Beachten Sie unser weiteres Kundendienst-
A n g e b o t :
Auch nach Ablauf der Garantie stehen Ihnen
unser Werkskundendienst und unsere
Servicepartner zur Ve r f ü g u n g .
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