Gehäuseinnenwand
Bild 2
6.4
Flansche und Metallplatten
Außenerdung *
Müssen Flanschplatten demontiert werden
(z.B. zum Bohren von Einführungsöffnungen),
ist bei der Montage zur Aufrechterhaltung der
Mindestschutzart auf den korrekten Sitz der
Flanschplatte und den Sitz des Befestigungs-
bügels zu achten.
Von aussen herangeführte PE-Leitungen
sind auf die dafür vorgesehene PE-Klemme
am Flansch anzuschließen.
Ist eine separate Aussenerdung am Kunst-
stoffgehäuse angebracht, darf dieser Anschluss
mit einer Leitung von max. 25 mm² ange-
schlossen werden.
Dieser Aussenerdungsanschluss ist innen im
Gehäuses für einen Kabelschuhanschluss mit
einem Loch für M6 ausgelegt (siehe auch
Bild 2).
Achtung: Metallflansche, Metallplatten und
Metallverschraubungen müssen in den
Potentialausgleich miteinbezogen werden.
*
z.Zt. nicht bescheinigt für Kategorie II D
Steuerschalter GHG 292 und Steuerschalter mit
Messinstrument GHG 293
6.5
Schließen des Gerätes
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Erdungsplatte
Der Schaltgriff am Deckel des Steuerschalters
muss in der gleichen Stellung stehen, die er
beim Öffnen des Gerätes innehatte.
Beim Aufsetzen des Gehäusedeckels ist
darauf zu achten, dass die Schaltachse des
Schalteinsatzes korrekt in die Mitnehmer-
öffnung des Schaltgriffes eingeführt wird.
Innenerdungs-
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
anschluss
schutzart sind die Deckelschrauben fest
anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
6.6
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind die in
den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Ausserdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des Betriebs-
mittels in Übereinstimmung mit dieser Betriebs-
anleitung und anderen anwendbaren Bestimmun-
gen zu überprüfen.
Die Nullpunkteinstellung des Messinstrumente-
zeigers ist vor der Inbetriebnahme zu überprü-
fen. Gegebenenfalls wird mit der Justierschrau-
be der Messgerätezeiger auf den Nullpunkt
einjustiert.
Die Gasgruppe (II B bzw. II C) des eigensicheren
Stromkreises ist zur Bewertung der Gasgruppe
des Steuerschalters zu brücksichtigen.
Werden in den Steuerschaltern eigen-
sichere Stromkreise geschaltet oder
eingeführt, sind die für die "Eigen-
sicherheit" maßgebenden elektrischen
Grenzwerte zu beachten.
Unsachgemäßer Betrieb der Steuerschalter
kann zum Verlust der Garantie führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden nationa-
len Bestimmungen sind einzuhalten
(EN 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungs-
freiheit sicherstellen oder geeignete
Schutzmaßnahmen ergreifen.
Bei eigensicheren Stromkreisen ist das
Arbeiten unter Spannung zulässig.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhän-
gigkeit von den Einsatzbedingungen vom
Betreiber festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die
Teile, von denen die Zündschutzart abhängt,
zu prüfen (z.B. Unversehrtheit der druckfesten
Komponenten, des Gehäuses, der Dichtungen
und der Kabel- und Leitungseinführung) sowie
die Schaltwerksfunktion des Steuerschalters.
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden,
dass Instandsetzungsarbeiten erforderlich
sind, ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung
zu beachten.
8
Reparatur / Instandsetzung /
Änderungen
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur mit CCH / CEAG Originalersatzteilen
vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
ist nur ein Austausch zulässig. Im Zweifels-
falle ist das betroffene Betriebsmittel an
CCH / CEAG zur Reparatur zurückzuge-
ben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von CCH / CEAG
oder einer qualifizierten Elektrofachkraft
in Übereinstimmung mit national gelten-
den Regeln durchgeführt werden
(z.B.: EN 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebsmit-
tel sind nicht gestattet; ausgenommen ist das
Anbringen von zusätzlichen KLE's im Rahmen
der Zulassung des Betriebsmittels und das
Verstellen der Abschließposition gemäß
gesonderter Umbauanweisung (vom Hersteller
anzufordern).
9
Entsorgung / Wiederver-
wertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit von
Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem Kennzei-
chen des verwendeten Kunststoffes versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.
Cooper Crouse-Hinds GmbH
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