men; die Rücknahme darf in diesem Fall
nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elek-
tronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei
Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haus-
halt, wenn das neue Elektro- oder Elektro-
nikgerät dorthin geliefert wird; in diesem
Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für
den Vertrieb unter Verwendung von Fern-
kommunikationsmitteln, wenn die Vertrei-
ber Lager- und Versandflächen für Elektro-
und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und
Versandflächen für Lebensmittel beinhal-
ten, die den oben genannten Verkaufsflä-
chen entsprechen. Die unentgeltliche Abho-
lung von Elektro- und Elektronikgeräten ist
dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühl-
schrank), Bildschirme, Monitore und Geräte,
die Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm² enthalten und Geräte be-
schränkt, bei denen mindestens eine der
äußeren Abmessungen mehr als 50 cm be-
trägt. Für alle übrigen Elektro- und Elektro-
nikgeräte muss der Vertreiber geeignete
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Ent-
fernung zum jeweiligen Endnutzer gewähr-
leisten; das gilt auch für kleine Elektrogerä-
te (s.o.), die der Endnutzer zurückgeben
möchte, ohne ein neues Gerät zu erwerben.
Einhaltung der RoHSRichtlinie:
Das von Ihnen gekaufte Gerät entspricht
der RoHS-Richtlinie der EU (2011/65/EU).
Es enthält keinerlei Materialien, die gemäß
der Richtlinie als schädlich oder verboten
gelten.
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