• Spritzer von Kühlmittel sind
schädlich für die Augen. Be-
schädigen Sie beim Entsorgen
des Geräts keine Teile des
Kühlsystems.
• Es kann tödlich sein, wenn das
Kompressoröl verschluckt wird
oder in die Atemwege ein-
dringt.
2 Umwelthinweise
2.1 Informationen zur Entsorgung:
Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronik-
gerät ist mit einer durchgestri-
chenen Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom un-
sortierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit
nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertrei-
ber (siehe unten zu deren Rücknahme-
pflichten in Deutschland) abgegeben wer-
den.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbau-
gruppen und Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und Altakkumula-
toren vom Altgerät getrennt werden, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das
gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei
aus dem Altgerät entnommen werden kön-
nen. Der Endnutzer ist zudem selbst dafür
verantwortlich, personenbezogene Daten
auf dem Altgerät zu löschen.
• Das Kühlsystem Ihres Pro-
dukts enthält R600a-Gas, wie
auf dem Typenschild angege-
ben. Das Gas ist entflammbar.
Entsorgen Sie das Gerät nicht,
indem Sie es ins Feuer werfen.
Es besteht Explosionsgefahr!
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu
recyceln, die mit diesem Symbol ge-
kennzeichnet sind. Entsorgen Sie
solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entspre-
chenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Ge-
sundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerä-
tes, ein Altgerät des Endnutzers der glei-
chen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät er-
füllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelba-
rer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmit-
teln mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im Ka-
lenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elek-
tronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zu-
dem auf Verlangen des Endnutzers Altgerä-
te, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelba-
rer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzuneh-
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