Brandschutz-Absperrelement BAE
MONTAGE- UND BETRIEBSVORSCHRIFT
Zur Sicherstellung der einwandfreien Funktion und
zur eigenen Sicherheit sind alle nachstehenden Vor-
schriften sowie die Angaben in der allgemeinen bau-
aufsichtlichen Zu lassung Nr. Z-41.3-696 genau durch-
zulesen und zu beachten.
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Die Absperrvorrichtungen gegen Brandübertra-
gung Typ BAE besitzen eine Zulassung durch das
Deutsche Insti tut für Bautechnik. Sie hat an der Ein-
satzstelle vorzuliegen und ist vom Ersteller der Lüf-
tungsanlage dem Bauherrn und auf Anforderung den
beteiligten Behörden zu übergeben.
Weitere hierfür benötigte Exemplare sind auf Anforderung
beim Lieferanten erhältlich.
EMPFANG
Die Sendung sofort bei Anlieferung auf Be schä digungen
und Typenrichtigkeit prüfen. Falls Schäden vorliegen, um
gehend Schadensmeldung unter Hin zuziehung des Trans
port unternehmens veranlassen. Bei nicht fristgerechter
Reklamation gehen evtl. An sprüche verloren.
LIEFERUMFANG
Die BrandschutzAbsperrelemente BAE werden in den
Durchmessern 80 200 mm geliefert.
EINSATZBEREICH
Absperrvorrichtung zur Unterbindung der Übertragung
von Feuer und Rauch. Geeignet zum Einbau in Lüftungs
anlagen nach DIN 180173 für Zu und Abluft in und
außerhalb von Wandungen von klassifizierten Lüftungs
schächten entsprechend den Ausführungen von Abb. 4.
Einschub in Wickelfalzrohre oder für Wandeinbau mittels
Einbauhülse EH (Zubehör).
FUNKTION
Bei Überschreiten einer Um gebungs tem peratur von
+72 °C gibt das integrierte Schmelzlot die halbkreisförmi
gen Klappenflügel frei, die sich durch Federkraft schlagar
tig schließen. Zwei Rückhaltefedern verriegeln die Klappen.
KLASSIFIZIERUNG DER FEUERWIDERSTANDS-
KLASSEN
Verwendungsbedingt besitzen die BAE unterschiedliche
Feuerwiderstandsklassen:
K 9018017 in Lüftungsschächten mit einer Feuerwider
standsdauer von mindestens 90 Minuten.
K 6018017 in Lüftungsschächten mit einer Feuerwider
standsdauer von mindestens 60 Minuten.
K 3018017 in Lüftungsschächten mit einer Feuerwider
standsdauer von mindestens 30 Minuten.
ZULÄSSIGE LÜFTUNGSLEITUNGEN
Die Lüftungsschächte müssen mindestens 24 mm dick
sein und aus mineralischen Baustoffen bestehen; sie
können einschalig sein oder aus ein oder mehrschaligen
Baustoffen bestehen. Die Lüftungsschächte dürfen auch
mit Formstücken ausgeführt sein. Für Lüftungsschächte
muss eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30
Minuten nachgewiesen sein. Luftführende Hauptleitungen
dürfen lichte Querschnitte von max. 1000 cm
Bereich der Decken muss zwischen den luftführenden
Leitungen und der brandschutztechnischen Ummantelung
ein Be ton verguss hergestellt werden.
ANSCHLUSS VON LÜFTUNGSLEITUNGEN
– Anschluss an die Hauptleitung
Die BAE müssen innerhalb des Lüftungsschachtes mit
Lüftungsleitungen aus nicht brennbaren Baustoffen (Klas
se A, DIN 4102) verbunden sein. Der Anschluss darf auch
an Lüftungsschächte ohne innere Leitung erfolgen.
– Krafteinleitung in Wände
Die BAE dürfen nur mit solchen Lüftungsleitungen ver
bunden sein, die nach ihrer Bauart und Verlegung infolge
Erwärmung im Brandfall keine erheblichen Kräfte auf die
Absperrvorrichtung oder die Lüftungsleitung ausüben.
SONSTIGE VERWENDUNGSBESTIMMUNGEN
• Die Verwendung in Wohnungsküchen ist gestattet.
• Ein Anschluss an Abluftleitungen von gewerblichen
Kü chen ist nicht gestattet.
• Einbau unabhängig von der Strömungsrichtung und für
Zu und Abluft geeignet.
• Dunstabzugshauben ohne eingebauten Ventilator für
Wohnungsküchen dürfen im Unterdruckbetrieb ange
schlossen werden.
• Dunstabzugshauben mit eigenem Ventilator benötigen
jeweils eine separate, öffnungslose Abluftleitung über
Dach.
WARTUNGSAUFLAGEN
Die Zulassung stellt für das Absperrelement keinerlei An
forderungen bezüglich Wartung und Revision und ist somit
wartungsfrei.
Zugänglichkeit: Das Absperrelement muss so eingebaut
werden, dass eine innere Besichtigung und Reinigung des
Bauteils möglich ist.
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