Die
folgenden
keinesfalls verwendet werden: brennbare Flüssigkeiten, nasses oder
geteertes Holz, Hobelspäne, Staubkohle, Papier und Karton, Polymere,
behandeltes
oder
Rindenabfälle, Pellets, sowie generell Abfälle jeglicher Art.
Brennstoffaufgabe
Neben
der
Brennstoffaufgabe eine wichtige Rolle für die Qualität des Abbrandes. Bitte
beherzigen sie daher folgende Regeln:
• Das Nachlegen sollte nur auf die Grundglut der bereits abgebrannten
Brennstoffmasse erfolgen, wenn keine Flammen mehr sichtbar sind.
• Die korrekte Brennstoffmenge und Art finden Sie im Anhang dieser
Bedienungsanleitung.
• Der Brennstoff sollte nur einlagig aufgelegt werden. Maximale Fullhöhe
darf nicht überschritten werden.
• Legen sie Scheitholz nach Möglichkeit nicht mit der Schnittfläche in
Richtung der Scheibe auf (Sauberkeit der Scheibe).
• Sind Briketts als Brennstoff zugelassen, sollten diese nach Möglichkeit
flächig angeordnet werden, mit ca. 5 mm – 10 mm Abstand zu
einander.
• Schließen sie vor dem Öffnen der Feuerraumtür alle Luftregler, um den
Austritt von Rauch zu verhindern. Legen sie den Brennstoff ein und
schließen sie umgehend die Feuerraumtür. Dann öffnen sie die
Luftregler voll. Sobald der Brennstoff gut entflammt ist, bringen sie die
Luftregler wieder in die im Anhang aufgeführte Position, je nach
verwendetem Brennstoff.
Belüftungsanforderungen / Raumluftabsaugende Anlagen
(z.B. Wäschetrockner, Dunstabzugshauben, etc.)
Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder
Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe an gemeinsamen Abgasanlagen nur
angeschlossen werden, wenn durch raumluftabsaugende Anlagen auch in
anderen Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe
der ordnungsgemäße Betrieb aller Feuerstätten nicht beeinträchtigt wird.
Andernfalls besteht Erstickungsgefahr.
STAND 17.02.2022
Brennstoffe
lackiertes
Verwendung
dürfen
laut
Abfallverbrennungsververbot
Holz,
Spanplattenreste,
zugelassener
Tannenzapfen,
Brennstoffe
spielt
die
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