F 300 L
8.4 - Die Maschine n ur an einenTraktor von angemessener Zugkraft (siehe technische
Daten des jeweiligen Modells) und mit Hebewerk nach den einschlägigen Normen
für Traktoren anhängen.
Das Höchstgewicht der Achse und das bewegliche Gesamtgewicht einhalten.
8.5 - Während der An- und Abkupplung der Maschine mit äußerster V orsicht vorgehen,
um Quetschungen zu vermeiden.
8.6 - Es ist strengstens untersagt, den Traktor ohne Führerschein zu f ahren bzw.
durch Personal ohne Führerschein, unerfahrenes oder nicht gesundes Personal
fahren zu lassen.
8.7 - Bei laufendem Traktor nie den Fahrersitz verlassen.
Vor dem Verlassen des Traktors Hebe werk absenk en, Motor abschalten, die
Feststellbremse betätigen und den Zündschlüssel vom Armaturenbrett abziehen.
8.8 - Es ist zu beachten, daß Straßenlage, Lenkbarkeit und Bremsung durch eine
aufgeladene oder geschleppte Maschine beeinflußt werden.
8.9 - Beim Straßentransport sind die Vorschriften der im betreffenden Land gültigen
Straßenverkehrsordnung zu beachten.
8.10 - Beim Straßentransport mit angehobener Maschine den Steuerhebel des
hydraulischen Hebewerks in die Blockierposition legen.
8.11 - Die Bediener dürfen nur bei stillstehendem, blockiertem Traktor und auf
dem Boden ausgesetzter Maschine auf den Sitzen Platz nehmen und die Füße
auf die Fußstützen setzen (Abb. 4,A).
Es ist strengstens untersagt, mit angehobenem Hebewerk und Bedienern an
Bord auf der Straße oder dem Arbeitsbereich zu fahren. Bei in Bewegung befindlicher
und nicht am Boden abgesetzter Maschine darf dieselbe nicht verlassen werden.
8.12 - Die Be wegungsorgane (Räder, Ketten, Verteiler etc.) sind durch Gehäuse
geschützt, und wo dies nicht möglich war, wurde genügend Freiraum gelassen, um
ein Einquetschen zu vermeiden.
Keinesfalls dürfen weite, wehende
Kleidungsstücke getragen werden, die sich während des Betriebs in den
Bewegungsteilen verfangen könnten, und allgemein sind letztere stets als potentielle
Gefahrenstellen zu betrachten.
8.13 - Die Sicherheits- und Schutzvorrichtungender Maschine dürfen nicht entfernt
werden. Müssen sie für Einstellungs- oderWartungsarbeiten ausgebaut werden, so
ist darauf zu achten, sie nach dem Eingriff wieder anzubringen.
8.14 - Periodisch die Schutzvorrichtungen auf ihre Funktionstüchtigkeit hin überprüfen
und erforderlichenfalls ersetzen. Dabei nur Original-Ersatzteile verwenden, die beim
Hersteller oder den Vertragshändlern erhältlich sind.
8.15 - Lassen Sie die Maschine nicht von unerfahrenen Personen bedienen; bei
Unfällen können Sie persönlich haftbar gemacht werden.
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