14. Entsorgung
a) Allgemein
Entsorgen Sie das Produkt am Ende seiner Lebensdauer gemäß den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen.
b) Batterien/Akkus
Sie als Endverbraucher sind gesetzlich (Batterieverordnung) zur Rückgabe aller gebrauchten
Batterien/Akkus verpflichtet; eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt.
Schadstoffhaltige Batterien sind mit nebenstehendem Symbol gekennzeichnet,
das auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweist. Die Bezeich-
nungen für das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg =
Quecksilber, Pb = Blei.
Ihre verbrauchten Batterien können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer Gemeinde
oder überall dort abgeben, wo Batterien verkauft werden.
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