Batterieladegeräts nachschlagen.
9.9 DIE BATTERIEN WERDEN NICHT GELADEN ODER
ENTLADEN SICH ZU SCHNELL
Die Batterien sind neu und erreichen nicht die
erwartete Leistung von 100%.
Der Akku erreicht seine maximale Ladekapa-
zität erst nach 20-30 kompletten Ladezyklen.
Die Elektrolytenlösung ist verdampft und
bedeckt die Platten nicht vollständig.
Im Gebrauchs- und Wartungshandbuch des
Batterieherstellers nachschlagen.
Es werden starke Dichteunterschiede zwischen
den verschiedenen Elementen festgestellt.
Die beschädigte Batterie ersetzen.
Immer im Gebrauchs- und Wartungshandbuch der Bat-
terien und des Batterieladegeräts nachschlagen. Wenn
das Problem nicht gelöst werden kann, ist ein autori-
sierter technischer Kundendienst zu kontaktieren.
Der Hersteller kann NICHT bei der Lösung von
Problemen behilflich sein, die auf nicht direkt
gelieferte Batterien oder Batterieladegeräte
zurückzuführen sind.
10. GARANTIEBEDINGUNGEN
Alle unsere Gerate werden sorgfaltigen Kontrollen
unterzogen und sind mit einer 12-monatigen Garan-
tie fur Material- oder Fabrikationsfehler ausgestattet.
Die Garantiefrist beginnt am Kaufdatum. Das Kauf-
datum ist das auf der bei der Obergabe des Gerats
durch den Vertragshandler ausgehandigten Quit-
tung angegebene Datum. Der Hersteller verpflichtet
sich, innerhalb der Garantiefrist Fabrikationsfehler
aufweisende Teile kostenlos zu reparieren oder zu
ersetzen. Nicht eindeutig auf Material- oder Fabrika-
tionsfehler zuruckfuhrbare Mangel werden in einem
unserer Technischen Kundendienstcenter oder in
unserem Firmensitz gepruft und je nach Prufungs-
ergebnis in Rechnung gestellt. Von der Garantielei-
stung ausgeschlossen sind:
Auf Unfall, Transport, Nachlassigkeit oder ungeeig-
nete Behandlung, falschem oder unsachgemar.en,
nicht den im Handbuch enthaltenen Anleitungen
entsprechenden Gebrauch, sowie auf einer falschen
oder unsachgemar.en lnstallation wie auch auf einem
falschen Betrieb und Einsatz des Gerates beruhende
Schaden. Die Maschine ist dem Kundendienstcenter
mit dem vollstandigen Originalzubehor und mit der
Kaufquittung zu ubergeben. Der Garantieanspruch
verfallt, wenn das Gerat von nicht autorisierten Drit-
ten repariert oder abgeandert wird. Gleichermar.en
verfallt der Garantieanspruch, wenn der Anwender
nicht in der Lage ist, die vollstandige und gut les-
bare Original-Kaufquittung vorzulegen, oder wenn
er nicht in der Lage ist, die am Maschinenrahmen
angebrachte Maschinenkennnummer anzugeben.
Eine Ersetzung des Gerates und eine Verlangerung
der ursprunglichen Garantiezeit beim Auftreten von
Mangeln ist ausgeschlossen. Die Reparatur erfolgt in
einem unserer autorisierten Technischen Kunden-
dienstcenter oder in unserem Firmensitz, die Trans-
portkosten hat der Kunde zu tragen, der auch die
Haftung fur den Transport ubernimmt. Die Garantie
sieht nicht die Reinigung der funktionierenden Ma-
schinenteile, lnstandhaltungseingriffe, die Reparatur
sowie die Ersetzung von Verschleir.teilen vor. Der
Hersteller haftet nicht fur eventuelle Personen- und/
oder Sachschaden, die auf eine nicht den im Hand-
buch enthaltenen Anleitungen entsprechende ln-
stallation oder auf eine falsche Anwendung des Ge-
rates zuruckzufuhren sind.
10.1 ENTSORGUNG DER MASCHINE
Wenn Sie die Maschine entsorgen möchten, ist zu
empfehlen die Batterien auszubauen und sie auf
geeignete Weise zu entsorgen, gemäß der gültigen,
europäischen Vorschrift 2013/56/EU Oder geben
Sie die Batterien in den Sondermüll. Die Entsorgung
der Maschine erfolgt gemäß den lokal gültigen Ge-
setzgebungen:
- Die Maschine wird vom Netz genommen, die Flüs-
sigkeiten entsorgt und gereinigt;
- Die Maschine wird danach in Einzelteile zerlegt
und die gleichen Materialien werden gesammelt
(Plastik, Metalle, Gummi und Verpackung). Falls
einzelne Komponenten verschiedene Materia-
lien beinhalten, wenden Sie sich bitte an die zu-
ständigen Behörden. Jede Materialgruppe wird
an den geeigneten Stellen entsorgt. Es wird auch
empfohlen, die Gefahrengüter außerhalb der
Reichweite von Kindern aufzubewahren.
10.2 ENTSORGUNG
Das Gesetz (gemäß der EU-Richtlinie 2012/19/
EU
über Elektro- und Elektronikaltgeräte
und der nationalen Gesetzgebungen der EU-
Mitgliedsstaaten, die diese Richtlinie umgesetzt ha-
ben) verbietet dem Besitzer eines elektrischen oder
elektronischen Gerätes , dieses Produkt oderdessen
elektrisches/elektronisches Zubehör als gemeinen
Hausmüll zu entsorgen und macht ihm zur Auflage,
das Gerät bei einer entsprechenden Sammelstellen
zu entsorgen. Das Produkt kann auch direkt bei dem
Händler, bei dem man ein neues, dem zu entsorgen-
den gleichwertiges Produkt erwirbt, entsorgt wer-
den. Lässt man das Produkt einfach in der Umwelt
zurück, können dadurch schwere Schäden an der
Umwelt selbst und der menschlichen Gesundheit
verursacht werden. Das abgebildete Symbol stellt
eine Tonne für Siedlungsabfälle dar; es ist ausdrück-
lich untersagt, den Apparat in diesen Behältern zu
entsorgen. Die Nichtbeachtung der Anweisungen
der Richtlinie 2012/19/EU und der ausführenden Ver-
ordnungen der einzelnen EU-Staaten kann verwal-
tungsrechtlich bestraft werden.
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