Prüfungspflicht - probst FTZ-MAXI-50 Instructions D'emploi

Masquer les pouces Voir aussi pour FTZ-MAXI-50:
Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles

Les langues disponibles

Wartung und Pflege
7.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ DGUV Regel 100-500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH erfolgen.
Kontaktieren Sie uns unter:
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung/ Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
53100363
service@probst-handling.de
Datum
Sachkundiger
21 / 22
Firma
DE

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières