Allgemeines
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Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (FTZ-MAXI-50) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von sauberen, rechteckigen und an den
Greifflächen unverschmutzter marktüblicher Betonfertigteile; wie Trittstufen; Bordsteinen und dergleichen. In Verbindung
mit einem Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kräne.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche dürfen nicht
überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
•
das Transportieren von Menschen und Tieren.
•
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
•
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät,
außer an den dafür vorgesehenen Einhängeösen/-bolzen.
•
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
•
das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche
(z.B. abmehlende, behandelte, verschmutzte, angefrorene,
beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt →
Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine
Reinigung der Greifbacken und Oberfläche der Produkte im Bereich
der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
•
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft des
Greifgerätes verformen oder brechen können!
•
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen
aufweisen oder durch ihr Eigengewicht brechen können.
•
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts)
•
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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