Allgemeines; Bestimmungsgemäßer Einsatz - probst FTZ-MAXI-50 Instructions D'emploi

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Allgemeines

3
Allgemeines
3.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Das Gerät (FTZ-MAXI-50) ist ausschließlich geeignet zum Greifen und Versetzen von sauberen, rechteckigen und an den
Greifflächen unverschmutzter marktüblicher Betonfertigteile; wie Trittstufen; Bordsteinen und dergleichen. In Verbindung
mit einem Hebezeug/Trägergerät wie z.B. Bagger oder Kräne.
ACHTUNG: Das Arbeiten mit diesem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen! (➔ Kapitel
„Sicherheit im Betrieb" und „Begriffsdefinitionen")
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
NICHT ERLAUBTE TÄTIGKEITEN:
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!!
Tragfähigkeiten (WLL) des Gerätes dürfen nicht überschritten und Nennweiten/Greifbereiche dürfen nicht
überschritten bzw. unterschritten werden.
Alle nicht bestimmungsgemäßen Transporte mit dem Gerät sind strengstens untersagt:
das Transportieren von Menschen und Tieren.
das Greifen und Transportieren von Baustoffpaketen,
Gegenständen und Materialien, die nicht in dieser Betriebsanleitung
beschrieben sind.
das Anhängen von Lasten mit Seilen, Ketten o.ä. an dem Gerät,
außer an den dafür vorgesehenen Einhängeösen/-bolzen.
das Greifen von Greifgütern mit Verpackungsfolie, da dabei
Abgleitgefahr besteht.
das Greifen von Greifgütern mit Reibbeiwert mindernder Oberfläche
(z.B. abmehlende, behandelte, verschmutzte, angefrorene,
beschichtete, lackierte Oberflächen), da dies zur Verminderung des
Reibwertes zwischen Greifbacken und Greifgut führt →
Abgleitgefahr!
Abhilfe: Bei Verschmutzung jeglicher Art ist zwingend eine
Reinigung der Greifbacken und Oberfläche der Produkte im Bereich
der Greifbacken vor jedem Greifvorgang erforderlich!
das Greifen von Greifgütern, welche sich durch die Klemmkraft des
Greifgerätes verformen oder brechen können!
das Greifen von Greifgütern, welche sichtbare Beschädigungen
aufweisen oder durch ihr Eigengewicht brechen können.
das Greifen und Transportieren von konischen und runden
Greifgütern, da dabei Abgleitgefahr besteht. (Abbildung rechts)
Steinlagen, die „Füße", „Bäuche" oder „blinde Abstandshalter"
haben.
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DE

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