12. Prüfen des Erhaltungszustandes und Verschleißes der Gleitschutzketten alle 20 km bzw. nach
dem Überfahren längerer schneefreier Fahrbahnteile.
13. Reparaturen von Schäden oder Umbau auf eine andere Größe nur durch qualifiziertes Perso-
nal durchführen lassen.
14. Für Reparaturen nur Original-Ersatzteile verwenden.
Garantiebedingungen
1. Die Garantiezusage regelt die allgemeinen Bedingungen, unter denen nach Wahl von pewag die
Ketten kostenlos repariert oder ausgetauscht werden. Die Garantiezusage hat keinerlei Einfluß
auf Gewährleistung oder sonstige sich aus dem Gesetz ergebende Ansprüche bzw. bei ande-
ren schriftlichen Garantievereinbarungen.
2. Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig Beweise für die Ein-
haltung aller Bedingungen der „Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch" vorgelegt werden.
Bei Verletzungen der „Warnung vor unsachgemäßem Gebrauch" erlischt die Garantie.
3. Aufgrund dieser Garantie kann der Ersatz von Personenschäden oder Sachschäden nicht gefor-
dert werden.
4. Der Ersatz für Sachschäden ist, soweit nicht gesetzlich zwingend vorgeschrieben, ausgeschlossen.
5. Die Garantie endet nach 6 Monaten, gerechnet vom Datum des Kaufes der Kette. Das Kauf-
datum ist durch einen Kaufbeleg nachzuweisen.
6. Die Garantiezusage ist durch Rücksendung der Schneeketten samt den erforderlichen Bewei-
sunterlagen und dem Kaufbeleg an den Hersteller oder den Generalimporteur oder die Firma,
bei welcher die Schneeketten gekauft wurden, in Anspruch zu nehmen.
Bei Geländeketten sind eventuelle Beanstandungen mit genauer Beschreibung des Schadens
sowie der Umstände anläßlich des Schadenseintrittes innerhalb einer Woche nach Auftreten an
pewag bzw. den Generalimporteur zu melden.
7. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, die auf eine natürliche Abnützung zurückzu-
führen sind.
Garantie
1. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Hersteller auf Rück-
gängigmachen des Kaufvertrages, Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferungen bleiben
unberührt.
2. Wir garantieren die Verwendung von geprüftem Spezialstahl nach Werksanalyse, fachgerechte
Verarbeitung, einwandfreie Oberflächenhärte und einwandfreie Paßform. Für die Garantie gel-
ten die angegebenen Bedingungen.
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