Diese Hinweise müssen vom Händler in die Sprache des Landes übersetzt werden, in dem die Ausrüstung verwendet wird (es sei denn, die
Übersetzung wird vom Hersteller mitgeliefert).
Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen dringend, die Vorschriften für die Benutzung, Prüfung, Pflege und Aufbewahrung strikt einzuhalten.
Die Firma KRATOS SAFETY haftet nicht für Unfälle, die direkt oder indirekt darauf zurückzuführen sind, dass die Ausrüstung anders als in der
vorliegenden Anleitung beschrieben benutzt wurde. Die Ausrüstung darf nicht über die Einsatzgrenzen hinaus verwendet werden!
GEBRAUCHSANWEISUNG UND SICHERHEITSHINWEISE:
Der Arbeitssitz von KRATOS SAFETY ist ein Ausrüstungszubehör zum Heben von Personen. Von ihm aus verrichten Höhenarbeiter sitzend
Arbeiten und bewegen sich am Arbeitsplatz. Dies ist keine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Dieses Zubehör zum Heben von Personen
(Personenaufnahmemittel) muss einerseits mit einer Hebevorrichtung für Personen (z. B. Winde) und andererseits mit einem kompletten Auffangsystem
vervollständigt werden. Der Arbeitssitz darf niemals allein, sondern muss immer in Verbindung mit einem Auffanggurt verwendet werden. Er ist
dazu bestimmt, die arbeitende Person während der Arbeit und bei Auf- und Abseilmanövern in einer bequemen Stellung zu halten. Um eine sichere
Verwendung zu gewährleisten, darf dieser Arbeitssitz nur von ausgebildeten und fachlich geeigneten Höhenarbeitern benutzt werden. Der Arbeitssitz
darf immer nur von einer Person verwendet werden.
Dieser Arbeitssitz darf unter keinen Umständen als Absturzsicherung angesehen werden.
Anbringung:
Den Arbeitssitz und die entsprechenden Halterungen an der Hebevorrichtung anbringen. Nach dem Anlegen des Auffanggurts im Arbeitssitz Platz
nehmen, den Bauchgurt des Arbeitssitzes schließen und dabei darauf achten, dass dieser durch den Schrittgurt führt. An einem sicheren Ort, an dem
keine Absturzgefahr besteht, überprüfen, ob das Gleichgewicht und die Stabilität des Benutzers durch die Installation gewährleistet sind und das Auf-
und Abseilen reibungslos funktioniert. Nachdem diese Kontrollen vorgenommen wurden, kann das Auffangsystem angebracht und mit dem Auffanggurt
des Benutzers (vorzugsweise im Rücken) verbunden werden. Dabei gilt es einmal mehr sicherzustellen, dass das Auf- und Abseilen reibungslos
vonstattengeht, und das Auffangsystem diese Vorgänge nicht behindert.
Für höheren Komfort kann der Arbeitssitz mit der Traverse FA 70 007 01 benutzt werden. Er muss jedoch in jedem Fall mittels Verbindungselementen
(EN362) mit der Hebevorrichtung verbunden werden. Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Verbindungselemente noch immer korrekt geschlossen und
verriegelt sind.
Vergewissern Sie sich, dass sich die kombinierten Ausrüstungen nicht gegenseitig behindern und ein reibungsloses Funktionieren des Systems
sichergestellt ist.
Damit Sie während der Arbeit in hängender Position im Gleichgewicht bleiben, müssen Sie darauf achten, stets eine Sitzhaltung von 90 ° einzunehmen.
Stellen Sie sicher, dass die Arbeit so ausgeführt wird, dass die Pendelwirkung sowie das Absturzrisiko und die Absturzhöhe eingeschränkt sind. Stellen
Sie aus Sicherheitsgründen und vor jedem Gebrauch sicher, dass für den Fall eines Absturzes kein Hindernis das normale Funktionieren des Systems
beeinträchtigt (freier Raum unter den Füßen des Benutzers). Die Durchgangshöhe unter den Füßen des Benutzers muss mindestens betragen: siehe
Gebrauchsanweisung der Absturzsicherung.
Wir empfehlen, vor und während der Benutzung alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die im Bedarfsfall eine sichere Rettung ermöglichen.
Die Ausrüstung darf nur von geschulten, fähigen und gesunden Personen verwendet werden, oder unter der Aufsicht einer geschulten und hierfür fähigen
Person. Achtung! Bestimmte gesundheitliche Einschränkungen können die Sicherheit des Benutzers gefährden. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Arzt.
Vor jedem Gebrauch den Zustand des Arbeitssitzes prüfen: Sichtprüfung, um den Zustand der Gurtbänder (keine Schnittansätze, Verbrennungen,
keine ungewöhnlichen Einschnürungen), der Nähte (keine erkennbaren Schäden), der Metallteile (keine Verformung, keine Oxidation), das
ordnungsgemäße Funktionieren der Verbindungselemente (Öffnen/Verriegeln) und die Unversehrtheit der Sitzfläche sicherzustellen. Die Lesbarkeit der
Produktkennzeichnung muss ebenfalls geprüft werden.
Bei Verformungen oder Zweifeln darf der Arbeitssitz nicht mehr verwendet werden. Nach einem Absturz darf das Produkt nicht mehr verwendet werden
und muss die Kennzeichnung „NICHT MEHR VERWENDBAR" erhalten (siehe Abschnitt „ÜBERPRÜFUNG"). Ist das Produkt einmal beschädigt,
darf es nicht mehr benutzt werden.
Es ist verboten, Bestandteile des Arbeitssitzes wegzulassen, zu verändern, hinzuzufügen oder zu ersetzen.
TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN: Gurtbandmaterial: Polyester und/oder Polyamid. Material der Schnallen: Vergütungsstahl Innenverstärkung der
Sitzfläche: Holz
Maximallast: 140 kg.
Statischer Prüfungskoeffizient: 1,5. Dieser wurde vom Hersteller angewandt, um zu gewährleisten, dass die Gebrauchstauglichkeit für die verschiedenen
möglichen Anwendungsfälle geprüft wurde.
PRODUKTEIGNUNG:
Der Arbeitssitz muss in ein komplettes System zum Heben von Personen integriert werden und UNBEDINGT mit einer Absturzsicherung (EN363) wie
in der Produktbeschreibung angegeben kombiniert werden. Ein Auffanggurt (EN361) ist die einzige Haltevorrichtung am Körper, die verwendet werden
darf. Die Zusammenstellung eines eigenen Auffangsystems, bei dem jede Sicherheitsfunktion eine andere beeinträchtigen kann, ist gefährlich. Beachten
Sie deshalb vor jedem Einsatz die Verwendungsempfehlungen für die einzelnen Systembauteile.
ÜBERPRÜFUNG:
Die ungefähre Lebensdauer des Produkts beträgt 10 Jahre ab dem Datum der 1. Inbetriebnahme (bei einer jährlichen Prüfung durch eine sachkundige
Person). Sie kann sich aber je nach Gebrauchsintensität und/oder den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfung verlängern oder verkürzen.
Vor der ersten Inbetriebnahme und bei jeder neuen Inbetriebnahme (Änderung des Einsatzortes oder des Anwendungsfalls) muss dieser Arbeitssitz
einer Zweckmäßigkeitsprüfung unterzogen werden. (Es muss überprüft werden, ob der Arbeitssitz für die verschiedenen Hebevorrichtungen,
mit denen er benutzt werden soll, und für die auszuführenden Arbeiten infrage kommt, und ob er angesichts der Gefahren, denen die arbeitende
Person ausgesetzt ist, als zweckmäßig betrachtet werden kann. Zudem muss sichergestellt sein, dass die geplanten Arbeiten mit den in dieser
Bedienungsanleitung festgelegten Bedingungen für den Einsatz des Arbeitssitzes vereinbar sind.)
Dieser Arbeitssitz muss alle 12 Monate (oder im Zweifelsfall oder nach einem Absturz) einer Zustandskontrolle durch eine sachkundige Person
unterzogen werden (detaillierte Sichtprüfung zur Feststellung von Beschädigungen der Gurte, Nähte, Verbindungselemente – siehe Abschnitt „Vor
jedem Gebrauch").
Zusätzlich zur Zweckmäßigkeitsprüfung muss der Arbeitssitz bei jeder neuen Inbetriebnahme (Änderung des Einsatzortes oder des
Anwendungsfalls) auch eine weniger als 6 Monate zurückliegende Zustandskontrolle durchlaufen haben.
Die zuvor beschriebenen Prüfungen müssen schriftlich im Sicherheitslogbuch des Unternehmens festgehalten werden. Es wird ebenfalls empfohlen, das
Datum der nächsten Prüfung auf dem Gerät zu vermerken.
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