Entsorgung
Die Materialien, aus denen die Gasheizer bestehen, gehören nicht zu den Gefahrenstoffen.
Für ihre Entsorgung und Verwertung liegen keine besonderen Vorschriften vor.
WICHTIG: Nach Gebrauchsende der Gasheizer die jeweils gültigen Bestimmungen für die Entsorgung beachten.
Denken Sie an den Umweltschutz. Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein. Geben Sie Pappe und Karton
zum Altpapier, Folien in die Wertstoff-Sammlung.
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte der Gasheizer einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist der Verbraucher gesetzlich
verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner Gemeinde/seines
Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass Altgeräte fachgerecht verwertet und negative
Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit nebenstehendem Symbol
gekennzeichnet.
Defekte oder verbrauchte Batterien müssen gemäß Richtlinie 2006/66/EC recycelt werden. Geben Sie Batterien
und/oder das Gerät über die angebotenen Sammelstellen zurück.
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V1/2018_EM/CZGB-S