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von BERG verweisen wir Sie an Ihren Händler oder auf die Website www.bergtoys.com.
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Überprüfen Sie den Zustand der Rahmenteile (gebrochene Schweißnähte, gebogener Rahmen oder
scharfe und hervorstehende Teile) und ersetzen Sie sie, wenn nötig.
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Überprüfen Sie den Zustand der Federn (Bruch oder übermäßige Dehnung) und die Befestigung der
Federn am Rahmen und Sprungtuch. Federn und Federaufhängung sind verschleißanfällig. Verschlissene
Teile sollten rechtzeitig ersetzt werden.
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Überprüfen Sie den Zustand des Gummizüge (Beschädigungen, falsche Spannung, sich auflösende
Nähte oder Durchhängen). Das Gummizüge Sie das Sprungtuch rechtzeitig, wenn sich der Zustand
verschlechtert.
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Überprüfen Sie den Zustand des Schutzrands, Sprungtuch und die Befestigung des Schutzrands am
Rahmen. Ein defekter Schutzrand ist zu ersetzen.
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In einem Umkreis von zwei Metern um das BERG-Trampolin ist die Verwendung von Düngemitteln
(Kunstdünger, Düngepellets usw.) nicht erlaubt. Die Verwendung derartiger Produkte kann schädlich für
die Trampolinmaterialien sein.
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Das Sprungtuch und der Schutzrand des Rahmens können einfach mit einem in kaltes oder lauwarmes
Wasser getauchten Tuch abgewischt werden. Lösungsmittel, Spülmittel, Seifenpulver oder heißes Wasser
dürfen auf keinen Fall verwendet werden!
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Reparaturen dürfen nur von Fachleuten ausgeführt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren BERG
Händler.
5. Garantie
5.1 Garantiezeit
BERG Trampoline sind hochwertige Geräte. BERG bietet Ihnen eine Funktionsgarantie für jahrelangen,
sorglosen Spielspaß. Eine Funktionsgarantie ist eine Garantie auf die Funktionale Nutzung des Trampolins.
Für das BERG Hoppaa gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren.
5.2 Garantiebestimmungen
Der Eigentümer des Produkts kann eine Garantie nur durch Vorlage der Originalrechnung über den Kauf
bei BERG oder dem Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, geltend machen. Die Garantie gilt
ausschließlich für Material- und Konstruktionsfehler bei diesem Produkt oder Teilen hiervon.
Die Garantie erlischt, wenn:
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das Produkt falsch, nachlässig oder unsachgemäß verwendet wurde.
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das Produkt nicht in Übereinstimmung mit der Anleitung montiert und gewartet wird.
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technische Reparaturen an dem Produkt nicht fachgerecht ausgeführt werden.
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nachträglich montierte Teile nicht den technischen Spezifikationen des betreffenden Produkts
entsprechen oder deren Montage nicht ordnungsgemäß erfolgte.
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wenn Schäden durch Witterungseinflüsse wie Rost, UV-Strahlen oder normaler Verschleiß auftreten.
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das Produkt zu Vermietungszwecken verwendet oder auf irgendeine andere Weise mehreren nicht näher
bezeichneten Personen zur Verfügung gestellt wird.
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Während der Garantiezeit werden sämtliche von BERG anerkannten Material- und Konstruktionsfehler
nach dem Ermessen von BERG im Anschluss an eine Prüfung der Sachverhalte durch BERG repariert
oder ersetzt. Eine kostenfreie Reparatur erfolgt unter der Voraussetzung, dass die in Ziffer 5.1 genannte
Garantiezeit noch läuft.
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Der Eigentümer dieses Produkts kann Ansprüche im Rahmen dieser Garantie nur dann geltend machen,
wenn er das Produkt einem BERG-Händler zur Prüfung zur Verfügung stellt. Gleichzeitig muss dem
Händler die Originalkaufrechnung ausgehändigt werden. Wenn der Eigentümer umgezogen oder der
Händler nicht mehr verfügbar ist, teilt BERG dem Eigentümer auf Anfrage den nächst gelegenen BERG-
Händler mit.
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Wenn ein Garantieanspruch abgelehnt wird, müssen alle angefallenen Kosten vom Eigentümer bezahlt
werden.
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Diese Garantie ist nicht übergragbar an Dritte.
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