GIADA
9. ANFEUERUNG
WICHTIG: Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anfeuern (wegen der Nachtrockung des Klebstoffs in der
Dichtschnur oder den Schutzlacken) ein unangenehmer Geruch entsteht, der nach kurzer Betriebsdauer
verschwindet. Es muss in jedem Fall eine gute Belüftung des Raums gesichert sein. Beim ersten
Anfeuern empfehlen wir, eine geringe Brennstoffmenge in den Ofen zu geben und die Heizleistung des
Geräts langsam zu erhöhen.
Um ein korrektes erstes Anfeuern der mit Hochtemperaturlacken behandelten Produkte durchzuführen, muss man
Folgendes wissen:
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Das bei den betreffenden Produkten verwendete Baumaterial ist nicht einheitlich. Es gibt Teile aus Gusseisen,
Stahl, feuerfestem Material und Majolika.
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Die Temperatur, welcher der Ofenkorpus ausgesetzt ist, ist nicht einheitlich: In den verschiedenen Bereichen
werden unterschiedliche Temperaturen zwischen 300° C und 500° C gemessen.
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Während der Nutzungsdauer des Ofens wird dieser mehrmals am Tag angefeuert oder gelöscht. Je nach
Jahreszeit ist der Ofen abwechselnd intensiver Nutzung oder vollständigem Stillstand ausgesetzt.
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Bevor man das neue Gerät als ausgereift bezeichnen kann, muss es diverse Male in Betrieb genommen werden,
damit alle Materialien und die Lacke den unterschiedlichen elastischen Beanspruchungen ausgesetzt werden
können.
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Besonders am Anfang wird man den typischen Geruch von Metallen, die großer thermischer Beanspruchung
ausgesetzt sind, und von noch frischem Lack wahrnehmen. Obwohl der Lack bei der Herstellung einige Stunden
lang bei 250° gebrannt wird, muss er mehrmals für e ine bestimmte Dauer einer Temperatur von über 350° C
ausgesetzt werden, bevor er sich perfekt an die Metalloberflächen anlegt.
Es ist daher wichtig, beim Anfeuern die folgenden kleinen Vorkehrungen zu treffen:
1) Vergewissern Sie sich, dass am Aufstellort des Ofens ein starker Luftaustausch gewährleistet ist.
2) Befüllen Sie bei den ersten Anfeuerungen die Feuerkammer nicht zu stark (mit ungefähr der Hälfte der in der
Bedienungsanleitung angegebenen Menge) und lassen Sie den Ofen mindestens 6-10 Stunden ständig bei
Reglern laufen, die weniger offen als in der Bedienungsanleitung beschrieben sind.
3) Wiederholen Sie diesen Vorgang nach Möglichkeit mindestens 4-5 Mal.
4) Befüllen Sie den Ofen danach immer stärker (wobei jedoch die Hinweise der Bedienungsanleitung über die
maximale Befüllung zu beachten sind) und lassen Sie ihn lange laufen. Vermeiden Sie zumindest in dieser
Anfangsphase kurzfristige Anfeuer- und Löschzyklen.
5) Bei den ersten Anfeuerungen sollte kein Gegenstand auf den Ofen gestellt werden, insbesondere nicht
auf die lackierten Flächen. Die lackierten Flächen dürfen während des Heizens nicht berührt werden.
6) Sobald die "Anfeuerungsphase" abgeschlossen ist, können Sie Ihren Ofen wie den Motor eines Autos nutzen,
wobei abruptes Heizen mit zu starker Heizmaterialzufuhr zu vermeiden ist.
Zum Anfeuern raten wir, kleine Holzspäne mit Zeitungspapier oder andere handelsübliche Anfeuermittel mit
Ausnahme von flüssigen Stoffen wie z.B. Alkohol, Benzin, Petroleum oder ähnliche Stoffe zu verwenden.
Sobald das Holz zu brennen beginnt, kann weiterer Brennstoff nachgelegt werde. Den Primärluftregler schließen,
indem man ihn ganz nach innen schiebt, und die Verbrennung mit Hilfe der Sekundärluft nach den Angaben im
Abschnitt 10 prüft. Lassen Sie den Ofen in dieser Phase niemals unbeaufsichtigt.
Der Ofen darf nie überladen werden (siehe Höchstmengen in der unten stehenden Tabelle).
Zu viel Brennstoff und zu viel Verbrennungsluft können zur Überhitzung führen und daher den Ofen
beschädigen.
10. NORMALBETRIEB
Aus Sicherheitsgründen müssen Geräte mit selbstschließender Tür (Bauart 1), außer beim Nachlegen von Brennstoff
und dem eventuellen Entfernen der Asche, zwingend mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden.
Geräte ohne selbstschließende Türen (Bauart 2) müssen an einen eigenen Schornstein angeschlossen werden. Der
Betrieb mit offener Tür ist nur unter Aufsicht zulässig.
WICHTIG: Aus Sicherheitsgründen kann die Feuerraumtür nur beim Nachlegen von Brennstoff geöffnet
werden. Der Feuerraum muss bei dem Betrieb oder bei den Abkühlzeiten geschlossen bleiben.
7196001 Rev.05 – DE
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