Erste-Hilfe-Maßnahmen - Haier CSM Notice D'utilisation

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Deutsch
Sicherheitsdatenblatt Kühlgas R600a
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
geeignete Belüftung.
Verhalten des Gases
einer höheren Gaskonzentration am Boden, wo die Belüftung
allgemein geringer ist.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Einatmen
Das Opfer ist aus dem verunreinigten Bereich und an die frische
Luft zu bringen. Warm und ruhig halten.
Längeres Ausgesetztsein kann zu Erstickungsbeginn und
zu Bewusstseinsverlust führen. Künstlich beatmen und
Bei Hautkontakt
Es ist unwahrscheinlich, dass bei unbeabsichtigtem Hautkontakt
eine Gefahr durch Aufnahme des Gases von der Haut entsteht.
Wasser abwaschen.
zu Erfrierungen führen: Die betroffene Stelle mit reichlich
Wasser abwaschen und einen Arzt zur Behandlung eventueller
Erfrierungen aufsuchen.
Bei Augenkontakt
bald wie möglich einen Augenarzt aufsuchen.
Es wird empfohlen, bei Kontakt oder Einatmen des Gases
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Entsorgung und Außerbetriebsetzung
Ende seiner Nutzungsdauer von anderen Abfällen getrennt
entsorgt werden muss. Der Benutzer muss das Gerät daher nach
elektronischen und elektrotechnischen Sondermüll zuführen
oder es beim Kauf eines gleichwertigen Neugerätes dem
Achten Sie darauf, dass der Kühlkreislauf während des Transports
kann sicher gegangen werden, dass kein unkontrollierter Ablass
von Kühlmittel erfolgt. Alle Angaben zum Kühlmittel befinden
sich auf dem Typenschild am Gerät.
Cycloisopentan schadet der Ozonschicht nicht und wird als
Die Zuführung des außer Betrieb gesetzten Gerätes zur
entsprechenden Sammelstelle und folglich zum Recycling
für eine umweltfreundliche Behandlung und Entsorgung
verhindert mögliche Gefahren für die menschliche Gesundheit
zum Recycling der Altmaterialen des Gerätes bei.
Die ungesetzliche Entsorgung des Produkts wird mit den
Sanktionen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen
geahndet.
W e i t e r e d e t a i l l i e r t e I n f o r m a t i o n e n z u d e n
Entsorgungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der örtlichen
Wir danken Ihnen für Ihren Beitrag zum Schutz unserer
Umwelt.
Im Sinne des Artikels 13 des Gesetztesdekrets
Nr. 151 vom 25. Juli 2005 „Umsetzung der
Richtlinien 2002/95/EG, 2002/96/EG und
2003/108/EG zur B eschränkung der
Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe
in Elektro- und Elektronikgeräten sowie der
Entsorgung von Altgeräten".
Zuführung des Gerätes zur Sammelstelle abzutrennen.
bauen Sie die Tür besser ganz aus, damit Kinder beim
Spielen nicht im Gerät eingeschlossen bleiben
können.

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