7. Gebrauchsanweisung für
wartungsfreie Batterien und
Nassbatterien
Gebrauchsanweisung beachten und
sichtbar am Ladeplatz anbringen.
• Arbeiten an Batterien nur nach Unterweisung
durch Fachpersonal durchführen.
• Bei Arbeiten an Batterien Schutzbrille und
Schutzkleidung tragen.
• Die Unfallverhütungsvorschriften sowie DIN
VDE 0510, VDE 0105 Teil 1 beachten.
• Rauchen verboten. Keine offenen Flammen,
Glut oder Funken in die Nähe der Batterie,
da Explosions- und Brandgefahr.
• Säurespritzer im Auge oder auf der Haut mit
viel klarem Wasser aus- bzw. abspülen. Da
nach unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Mit
Säure verunreinigte Kleidung mit Wasser
auswaschen
• Explosions- und Brandgefahr, Kurzschlüs-
se vermeiden
• Achtung! Metallteile der Batteriezellen ste-
hen immer unter Spannung, deshalb keine
Gegenstände oder Werkzeuge auf der Bat-
terie ablegen.
• Elektrolyt ist stark ätzend. Im normalen
Betrieb ist Berührung mit dem Elektrolyten
ausgeschlossen. Bei Zerstörung der Gehäu-
se von wartungsfreien Batterien ist der frei
werdende gebundene Elektrolyt genauso ät-
zend wie flüssiger. Säure bzw. Batterien mit
Säurefüllung dürfen nicht in die Hände von
Kindern gelangen.
• Nur zugelassene Hebe- und Transportein-
richtungen verwenden, z.B. Hebegeschirre
gem. VDI 3616.
• Hebehaken dürfen keine Beschädigungen an
Zellen, Verbindern oder Anschlusskabeln
verursachen.
7.1 Inbetriebnahme der Batterien
Die Batterien sind auf mechanisch einwandfrei-
en Zustand zu überprüfen. Anschlußkabel, Ver-
bindungskabel und Ladestecker sind polrichtig
zu verbinden, sonst können Batterien und La-
degerät zerstört werden. Die Verbindung mit
den Anschlußleitungen des Automaten bzw.
dem Ladegerät darf nur bei ausgeschaltetem
Hauptschalter oder Schlüsselschalter des
Reinigungsautomaten bzw. ausgeschaltetem
Ladegerät erfolgen.
Wartungsfreie, verschlossene Batterien sind
nachzuladen gemäß Punkt 7.4
Aus Gründen der Haltbarkeit sollten ungefüll-
te, vorgeladene Naßbatterien erst unmittelbar
vor dem Einsetzen befüllt werden. Anschließend
ist eine Nachladung durchzuführen. Hierzu die
jeweiligen Herstellervorschriften und Punkt 7.4
beachten.
7.2 Betrieb der Batterien
Für den Betrieb von Fahrzeugantriebsbatterien
gilt DIN VDE 0510 Teil 3 -Antriebsbatterien für
Elektrofahrzeuge.
7.3 Entladene Batterien
Lüftungsöffnungen des Automaten dürfen nicht
verschlossen oder abgedeckt werden. Öffnen
oder Schließen von elektrischen Verbindungen
(z.B. Steckern, Anschlußleitungen) darf nur im
stromlosen Zustand bei ausgeschaltetem
Hauptschalter erfolgen.
Zum Erreichen einer optimalen Brauchbarkeits-
dauer sind Entladungen nur bis zum Erreichen
einer bestimmten Restkapazität zulässig.
Wartungsfreie, verschlossene Batterien dürfen
nur bis 70% ihrer Nennkapazität entladen wer-
den. Bei Naßbatterien ist eine Entladung bis
80% der Nennkapazität zulässig.
Um Tiefentladungen zu vermeiden, enthalten
die Steuerungen der Reinigungsautomaten eine
Abschaltautomatik, die den Hauptverbraucher
bei Erreichen der Entladeschlußspannung
rechtzeitig abschaltet und dies durch eine rote
Kontroll-Lampe signalisiert. Die Entladeschluß-
spannung ist steuerungsseitig auf einen Mit-
telwert eingestell. Entladene Batterien sind so-
fort zu laden und dürfen nicht im entladenen
Zustand stehen bleiben. Dies gilt auch nach
Teilentladung.
7.4 Batterien laden
Es darf nur mit Gleichstrom geladen werden.
Die Ladeverfahren nach DIN 41773 und DIN
41774 sind nur in der vom Hersteller zugelas-
senen Modifizierung anzuwenden. Deshalb sind
nur die vom Batteriehersteller zugelassenen
Ladegeräte zu verwenden. Anschluß nur an das
zugeordnete, für die Batteriegeräte zulässige
Ladegerät, um Überlastung der Anschluß-
leitungen und Stecker sowie unzulässige Gas-
bildung und Temperaturanstieg zu vermeiden.
Auch verschlossene, wartungsfreie Batterien
sind nicht gasungsfrei, lediglich gasungsarm.
Beim Laden in geschlossen Räumen muß für
einwandfreien Abzug der Ladegase durch aus-
reichende Belüftung gesorgt werden. Die Tank-
gehäuse müssen aufgeklappt werden. Die Bat-
terien sind über den Ladestecker an das aus-
geschaltete Ladegerät anzuschließen. Danach
ist das Ladegerät einzuschalten.Beim Beginn
der Ladung muß die Temperatur der Batterien
zwischen 10° C und 35° C liegen. Außerhalb
dieser Temperaturen erfolgt keine ordnungs-
gemäße Ladung. Während des Ladevorgangs
steigt die Temperatur um ca. 10 Grad an. Naß-
batterien nur mit eingeschraubten Stopfen la-
den. Nachfüllen von destilliertem Wasser nach
Ladevorgang.
7.5 Batterietemperatur
Die Nenntemperatur der Batterie liegt bei 30°
C. Höhere Temperaturen verkürzen die Lebens-
dauer, niedrigere verringern die verfügbare
Kapazität. Die Grenztemperatur ist 55° C, sie
ist nicht als Betriebstemperatur zulässig.
7.6 Batterien warten
Täglich
• Batterie nach jeder Entladung laden.
Wöchentlich
• Sichtkontrolle auf Verschmutzung und
mechanische Schäden.
• Anschlußklemmen mit Polfett (Vaseline)
einfetten und auf festen Sitz überprüfen.
Bei wartungsfreien Batterien ist über die ge-
samte Lebensdauer kein Nachfüllen von Was-
ser zulässig. Als Verschlußstopfen werden
Überdruckventile verwendet, die nicht ohne
Zerstörung geöffnet werden können.
Bei Nassbatterien wird der Wasserverbrauch
durch die Betriebsbedingungen und das ver-
wendete Ladegerät beeinflußt. Der Wasserstand
sollte nicht unter die Minimalmarke (Scheider-
oberkante) abfallen. Falls erforderlich destillier-
tes Wasser anschließend an Ladevorgang nach-
füllen.
Vierteljährlich
Nach Volladung und Standzeit von mindestens
5 Stunden sind Gesamtspannung und Einzels-
pannungen der Blöcke zu messen und aufzu-
zeichnen. Werden wesentliche Änderungen zu
vorherigen Messungen oder Unterschiede zwi-
schen den einzelnen Blöcken festgestellt, so ist
zur weiteren Prüfung bzw. Instandsetzung der
Kundendienst zu informieren.
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7.7 Pflege der Batterien
Die Batterie ist stets sauber und trocken zu
halten, um Kriechströme und Funkenbildung
zu vermeiden. Zur Reinigung Batterien ausbau-
en, Schutzbrille und Schutzkleidung tragen.
Aufstellungsort so wählen, daß bei der Reini-
gung entstehendes Spül-wasser einer dafür
geeigneten Abwasserbehandlungsanlage zuge-
führt wird. Die Zellenstopfen dürfen nicht ab-
geschraubt werden. Die Kunststoffteile der Bat-
terien dürfen nur mit Wasser bzw. wasser-
getränkten Putztüchern ohne Zusätze gereinigt
werden. Nach dem Reinigen ist die Batterie-
oberfläche zu trocknen (Druckluft, Putztücher).
7.8 Lagern der Batterien
Werden Batterien für längere Zeit außer Betrieb
genommen, so sind diese vollgeladen in einem
frostfreien Raum zu lagern. Aufgrund der
Selbstentladung der Batterien muß in regelmä-
ßigen Abständen nachgeladen werden.
Wartungfreie Batterien sind in vierteljährlichen
Abständen gemäß Punkt 7.4 nachzuladen.
Naßbatterien sind spätestens in 4-wöchentli-
chen Abständen gemäß Punkt 7.4 nachzuladen.
7.9 Batteriestörungen
Werden Störungen an der Batterie oder dem
Ladegerät festgestellt, ist unverzüglich der Kun-
dendienst zu verständigen. Meßdaten gemäß
8.6 vereinfachen die Fehlersuche und die
Störungsbeseitigung.
7.10 Entsorgung der Batterien
Altbatterien mit Recyclingzeichen sind wieder-
verwendbares Wirtschaftsgut und müssen dem
Recyclingprozeß zugeführt werden. Alle ande-
ren Batterien sind unter Beachtung der Vor-
schriften als Sondermüll zu entsorgen.
8. Gewährleistung
Bei nichtbeachten der Gebrauchsanweisung,
bei Reparaturen mit nicht originalen Ersatztei-
len und bei eigenmächtigen Eingriffen erlischt
ein Gewährleistungsanspruch.
9. Allgemeine Empfehlungen
Verschleissteile (z. B. Sauglippen) rechtzeitig
wechseln.
Verwenden Sie nur Original columbus Ersatz-
teile und Zubehör.
Der columbus Fachberater hilft Ihnen gerne bei
allen Reinigungsfragen.