1. SICHERHEITSINFORMA-
DE
TIONEN
Zu Ihrer eigenen Sicherheit
und für die korrekte Funktion
des Gerätes lesen Sie bitte
diese Betriebsanleitung aufmerk-
sam durch, bevor Sie das Gerät
installieren und benutzen. Ver-
wahren Sie die Bedienungsan-
leitung stets zusammen mit dem
Gerät, auch wenn Sie dieses
an Dritte weitergeben oder über-
tragen. Es ist wichtig, dass der
Benutzer alle Betriebs- und Si-
cherheitsmerkmale des Gerätes
kennt.
Die Kabel müssen von einem
zuständigen Fachmann
angeschlossen werden.
• Der Hersteller haftet nicht für
etwaige Schäden, die durch
eine fehlerhafte Installation oder
einen ungeeigneten Gebrauch
entstehen könnten.
• Der min. Sicherheitsabstand
zwischen Kochfeld und Abzugs-
haube beträgt 650 mm (einige
Modelle können auch niedriger
installiert werden; siehe Absatz
Installation).
• Sollten die Installationsanwei-
sungen des gasbetriebenen
Kochfelds einen größeren
Abstand als oben angegeben
vorsehen, ist dies zu berück-
sichtigen.
• Sicherstellen, dass die Netz-
spannung der auf dem Typen-
schild angegebenen Spannung
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entspricht. Das Typenschild ist
im Inneren der Haube ange-
bracht.
• Trennvorrichtungen müssen
in der festen Anlage gemäß
Normen über Verkabelungssy-
steme installiert werden.
• Für Geräte der Klasse I sicher-
stellen, dass das Versorgungs-
netz des Gebäudes korrekt
geerdet ist.
• Die Abzugshaube an den
Schornstein mit einem Rohr mit
Mindestdurchmesser von 120
mm anschließen. Der Verlauf
des Rauchabzugs muss so kurz
wie möglich sein.
• Alle gesetzlichen Vorschriften
im Bereich Abluft einhalten.
• Die Abzugshaube darf nicht an
einen Schacht angeschlossen
werden, in den Rauchgase
abgeleitet werden (z. B. von
Heizkesseln, Kaminen, usw.).
• Falls die Abzugshaube mit
Geräten verwendet wird, die
nicht elektrisch betrieben sind
(z.B. Gasgeräte), muss im
Raum für eine ausreichende
Belüftung gesorgt werden, da-
verhindert wird. Wird die Ab-
zugshaube zusammen mit nicht
elektrisch betriebenen Geräten
eingesetzt, darf der Unterdruck
im Raum 0,04 mbar nicht über-
schreiten, damit die Abgase
nicht wieder angesaugt werden.
• Die Luft darf nicht durch einen
Kanal abgelassen werden, der