rostfreien Flächen und dem inneren Kältesystem verursachen können.
Der Kompressorraum und insbesondere der Verflüssiger sind von
Verschmutzungen und Staub frei zu halten, wozu ein Staubsauger und eine harte
Bürste am besten geeignet sind.
In geeigneten Zeitabständen muss der Schrank innen und außen mit einer
schwachen Seifenlösung gereinigt und auf Beschädigungen kontrolliert werden,
bevor das Kühlmöbel wieder in Betrieb genommen wird.
Türdichtungen
Die Türdichtung ist eine wichtige Komponente des Gerätes.
Türdichtungen, die nicht richtig funktionieren, können zu einer Undichtigkeit und damit zu
einem Leistungsabfall und im äußersten Fall zu einem kürzeren Produktlebenszyklus
führen.
Daher ist es äußerst wichtig, dass der Zustand der Türdichtung regelmäßig
überprüft wird.
Die Türdichtung ist regelmäßig mit einer schwachen Seifenlösung zu reinigen.
Wenden Sie sich an Ihren Fachhändler, wenn sie die Türdichtung tauschen möchten.
Außerbetriebnahme für einen längeren Zeitraum
Wird das Gerät für einen längeren Zeitraum außer Betrieb genommen, muss der
Innenraum, die Tür und die Türdichtung gründlich mit einer schwachen Seifenlösung
gereinigt werden.
Ablagerungen von aufbewahrten Lebensmitteln können zu Schimmel- und Pilzbildungen
führen.
Die Tür sollte nicht vollständig geschlossen werden, um Schimmelbildung im Innenraum
vorzubeugen.
Wartung, Kundendienst, Ersatzteilbestellungen
Die Wartung eines Kältesystems mit hermetischem Kompressor beschränkt sich auf eine
regelmäßige Reinigung.
Bei Störungen überprüfen Sie bitte zuerst, ob das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist,
dann die Störungsanzeige am Display. Falls Sie die Störung nicht selbst beheben können,
benachrichtigen Sie Ihren Händler (in der Gewährleistungsfrist) bzw. einen Kundendienst
(Kältefachbetrieb) unter Angabe des Gerätetyps und der Seriennummer ( „S/N: ...") des
Gerätes. Diese Angaben sind dem Typenschild zu entnehmen. Siehe Fig.6.
Entsorgung
Bei einer Entsorgung des Gerätes sind unbedingt die einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere des Abfall- und des Umweltrechts zu beachten. Auskunft
erhalten Sie bei Ihrer Kommunalverwaltung (Stadt, Gemeinde, Amt oder Zweckverband)
und ggf. bei den von durch die Verwaltungen örtlich beauftragten Entsorgungsbetrieben.
765042402
Rev. 000
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