ProTec
XXL
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1. Allgemeines
Diese Anleitung beschreibt den Auf- und Abbau, sowie die Verwendung des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) ProTec.
Lesen Sie die Anleitung vor der Benutzung sorgfältig durch und machen Sie sich mit den Sicherheitsbestimmungen ver-
traut. Das Fahr gerüst (fahrbare Arbeitsbühne) darf nur von fachlich geeigneten Beschäftigten auf-, um- und abgebaut
werden.
Wir behalten uns technische Änderungen an dem Fahrgerüst (fahrbaren Arbeitsbühne) vor. Für Druckfehler dieser Aufbau-
und Verwendungsanleitung übernehmen wir keine Haftung.
1.1 Verantwortungsbereich des Betreibers
Der Betreiber des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) muss in eigener Verantwortung dafür Sorge tragen, dass:
– diese Aufbau- und Verwendungsanleitung am Ort der Nutzung verfügbar ist.
– dieses Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) nur entsprechend dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung,
ohne jede Änderung, verwendet wird.
– das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) für die durchzuführenden Arbeiten geeignet ist.
– das Betreiberpersonal über den Inhalt und die Sicherheits- und Gefahrenhinweise dieser Anleitung
informiert ist und die Hinweise und Vorschriften befolgt werden.
– nationale, regionale und örtliche Vorschriften für den Betrieb des Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne)
eingehalten werden.
– Anwenderschulungen kein Ersatz für die Aufbau- und Verwendungsanleitung sind und diese lediglich ergänzen können.
– in einigen Ländern eine Schulung obligatorisch sein kann.
– das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt wird.
1.2 Hersteller
Hersteller des in der vorliegenden Dokumentation beschriebenen Fahrgerüstes (fahrbaren Arbeitsbühne) ist die Firma:
KRAUSE-Werk GmbH & Co. KG
Am Kreuzweg 3
D 36304 Alsfeld
Telefon: +49 (0) 6631 795-0
Telefax: +49 (0) 6631 795-139
www.krause-systems.com
1.3 Gültige Normen, Bauartzulassung
Das Fahrgerüst (fahrbare Arbeitsbühne) der Serie ProTec entspricht der DIN EN 1004-1. Die Standsicherheit des Fahrgerüstes
(fahrbaren Arbeitsbühne) und die Bemessung der Bauteile ist anhand einer statischen Berechnung nachgewiesen.
Die technische Abnahme erfolgte durch den TÜV-Süd Produkt Service (Bauartzulassung).
1.4 Gewährleistung
Der genaue Wortlaut der Gewährleistung ist in den Verkaufs- und Lieferbedingungen des Lieferanten fixiert. Für Materialfeh-
ler übernimmt der Hersteller eine Garantie von 5 Jahren ab Verkaufsdatum des betroffenen Teiles. Der Hersteller behält sich
vor das bemängelte Teil nach eigenem Ermessen auszutauschen oder zu reparieren.
Für Gewährleistungsansprüche aus der Dokumentation ist die am Verkaufstag gültige Aufbau- und Verwendungs an leitung
maßgebend. Ein Gewährleistungsanspruch ist ausgeschlossen, wenn Schäden aus einem oder mehreren der nachfolgenden
Gründe entstanden sind:
– Unkenntnis oder Nichtbeachtung der Aufbau- und Verwendungsanleitung insbesondere der Sicherheitshinweise, der
Hinweise zum bestimmungs- und nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, der Hinweise zur Pflege und Instandhaltung,
der Auf- und Abbauvorschriften.
– Bei nicht ausreichend qualifiziertem oder nicht zureichend informierten Betreiberpersonal.
– Bei der Verwendung von nicht Originalersatz- und/oder Zubehörteilen.
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