Folgende SICHERHEITSREGELN sind beim Arbeiten
mit der Schneefräse zu beachten:
Die zu räumende Schneefläche ist von Fremdkörpern,
z.B. Steine, Metall, Holz usw. zu säubern.
Vorstehende Gegenstände, Wege usw. vor Winter-
einbruch markieren.
Beim Rückwärtsfahren ist grösste Vorsicht geboten
(Stolpern).
Immer bereit sein, bei Gefahr die Maschine sofort zu
stoppen.
Auswurfkamin nicht auf Personen und Sachgegen-
stände richten.
Nie mit der Hand in den Auswurfkamin oder in die
Fräshaspel greifen.
Bei Verstopfung immer Motor und Fräsantrieb aus-
schalten und warten bis die Fräse völlig still steht. Erst
jetzt mit dem Stössel hantieren.
Prüfen Sie vor jeder Inbetriebnahme, ob Ihre Schneefrä-
se keine schadhaften Teile aufweist, ansonsten
müssen diese ersetzt werden.
Strassenverkehrszulassung
CH-Schweiz
Wird die Einachs-Kombimaschine von einer zu Fuss
gehenden Person geführt, so genügt ein Fahrrad-
Kennzeichen.
Wird die Einachs-Kombimaschine mit einer Nachlauf-
achse mit Sitz oder mit einem Anhänger ausgerüstet,
muss die Kombination der Zulassungsbehörde bzw.
der kantonalen Motorfahrzeugkontrolle vorgeführt
werden. Dabei wird je nach Verwendung und Einsatz
des Motoreinachsers für landwirtschaftliche oder
gewerbliche Fahrten, ein grünes oder ein weisses
Kontrollschild zugeteilt.
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