Auswählen der Geräte
Bis zu vier Geräte können mit der drahtlosen Fernbedienung
gesteuert werden.
Wählen Sie das Gerät (bzw. die Geräte) aus, das (die)
mit der drahtlosen Fernbedienung gesteuert werden soll
(sollen).
Selbst wenn nur ein Gerät verwendet wird, muss es
dennoch ausgewählt werden.
Auswählen des Aufnahmemodus (Szenendatei)
w Aufnahmemodustypen
w
Dieses Gerät besitzt vier vorprogrammierte Aufnahmemodi,
von denen jeder einem bestimmten Satz an Bedingungen
entspricht, unter denen das Motiv aufgenommen wird.
Wählen Sie den Modus aus, der die Aufnahmebedingungen
erfüllt und Ihrer Bevorzugung entspricht.
Die Einstellungen können durch Menüoperationen geändert
werden.
w p Wenn Sie dieses Gerät benutzen, während es an
ein HD-Video-Konferenzsystem von Panasonic
angeschlossen ist, verwenden Sie den Aufnahmemodus
"FullAuto".
w p Die Ergebnisse des Weißabgleichs und anderer
Einstellungen werden nach Aufnahmemodus getrennt
gespeichert.
Wählen Sie unbedingt den Aufnahmemodus, bevor Sie
irgendwelche Einstellungen vornehmen.
Hinweis
w p Wenn "FullAuto" als Einstellung für "Scene"
im Kameramenü gewählt worden ist, werden
beispielsweise alle automatischen Einstellungen
eingeschaltet, und manuelle Operationen sind für
manche Posten nicht mehr möglich.
1
Drücken Sie die Taste [CAM1], [CAM2], [CAM3]
oder [CAM4].
Die Statusanzeigelampe des Gerätes blinkt in
Grün, wenn ein Signal empfangen wird, das mit der
Fernbedienungskennung übereinstimmt, und in Orange,
wenn ein Signal empfangen wird, das nicht mit der
Fernbedienungskennung übereinstimmt.
FullAuto: Werksein-stellung
Verschlusszeit und Objektivblende werden automatisch
eingestellt.
Manual1
Sie können die Einstellungen Ihrer Bevorzugung im
Einklang mit der Aufnahmeszene, der Beleuchtung und
anderen Bedingungen herstellen.
Manual2
Sie können die Einstellungen Ihrer Bevorzugung im
Einklang mit der Aufnahmeszene, der Beleuchtung und
anderen Bedingungen herstellen.
Manual3
Sie können die Einstellungen Ihrer Bevorzugung im
Einklang mit der Aufnahmeszene, der Beleuchtung und
anderen Bedingungen herstellen.
6 (G)