Auswahl Des Montageorts - hager TG551A 3 Guide D'installation

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2.2. Auswahl des Montageorts

Der Rauchwarnmelder ist folgendermaßen zu platzieren:
• in Räumen, welche laut jeweiliger Landesbauordnung mit einem Rauchwarnmelder
auszustatten sind,
• in Räumen mit Brandgefahr (Wohnzimmer mit Kamin, ausgebaute Dachbzw.
Kellerräume usw.),
• vorzugsweise zentral an der Decke,
• abseits von Belüftungsauslässen, die den Rauch möglicherweise wegleiten könnten,
• über 50 cm von Hindernissen aller Art entfernt (Wand, Trennwand, Balken o. ä.),
• bei Fluren in über 10 m Länge jeweils ein Melder an beiden Enden.
Ist eine horizontale Anbringung an der Decke nicht möglich, ist der Melder
folgendermaßen zu montieren:
• über 50 cm von Decken und Winkeln des Raumes entfernt,
• abseits von etwaigen elektrischen Störsignalen (Stromzähler, Metallschrank, EVG
usw.),
• bei Montage an einer metallischen Wand, oder auf Hohlräumen, bzw. Rohrleitungen:
Melder mit einer Platte aus nichtmetalli schem Material (Holz oder Kunststoff)
hinterlegen. zu eventuellen Störquellen (Stromzähler, Metallgehäuse,
Leuchtstoffröhren...).
Folgende Einbauorte sind zu vermeiden:
• Direktmontage an einer metallischen Oberfläche,
• in der Nähe (Mindestabstand 50 cm) von EVG, Niedervolttrafo, Energiesparlampen
• in Räumen mit sehr hohem Staubaufkommen,
• in Räumen, in denen Temperaturen unter -10°C bzw. über +55 °C erreicht werden;
diese Temperaturen können die Funktionstüchtigkeit des Rauchwarnmelders
beeinträchtigen,
• in weniger als 1 m Abstand von Heizluftauslässen, Klimaanlagen- oder
Belüftungsauslässen, da der Rauch hierdurch verteilt werden könnte,
• in weniger als 6 m Entfernung von einem Kamin oder einem Holzofen, da der
Verbrennungsrauch ungewünschten Alarm auslösen könnte,
• in Räumen, in denen Rauch vom Kochen oder Wasserdampf ungewünschten Alarm
auslösen könnte,
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