Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Das Gerät ist ausschließlich zur Ton- und/oder Bild-
wiedergabe im Heimbereich in trockenen Räumen unter
Berücksichtigung aller in dieser Anleitung gemachten
Angaben bestimmt.
Bei allen anderen Einsatzzwecken, insbesondere in
medizinischen oder sicherheitsrelevanten Bereichen, ist
vorher die Zulassung und Eignung des Gerätes für
diesen Einsatz mit dem Hersteller abzuklären und
schriftlich genehmigen zu lassen.
Geräte mit Rundfunk- oder Fernsehempfangsteilen
dürfen im Rahmen der gültigen 'Allgemeingenehmi-
gung für Ton- und Fernseh- Rundfunkempfänger',
veröffentlicht im Amtsblatt des Bundesministers für Post
und
Telekommunikation,
Deutschland betrieben werden.
Mit dem Gerät dürfen nur Aussendungen empfangen
oder wiedergegeben werden, die für die Allgemeinheit
bestimmt sind. Der Empfang oder die Wiedergabe an-
derer Aussendungen (z. B. des Polizei- oder Mobilfunks)
ist nicht gestattet.
Für die spätere Entsorgung dieses Produkts
stehen
örtliche
Elektroschrott zur Verfügung.
in
der
Bundesrepublik
Sammelstellen
für
Gerätezulassung und Konformität mit
EG-Richtlinien
Das Gerät entspricht im Originalzustand allen derzeit
gültigen deutschen und europäischen Vorschriften. Es
ist zum bestimmungsgemäßen Gebrauch in der EG
zugelassen.
Durch das am Gerät befindliche Zeichen erklärt
die Konformität mit den EG-Richtlinien RL 89/336/EWG,
geändert durch RL 91/263/EWG und RL 93/68/EWG
sowie RL 73/23/EWG, geändert durch RL 93/68/EWG
und den daraus abgeleiteten nationalen Gesetzen.
Die unveränderte, unverfälschte Werksseriennummer
muss außen am Gerät vorhanden und gut lesbar sein!
Die Seriennummer ist Bestandteil unserer Konformitäts-
erklärung und damit der Betriebszulassung des Gerätes!
Seriennummern
am
Begleitpapieren (insbesondere den Kontroll- und
Garantiezertifikaten) dürfen nicht entfernt oder verändert
werden und müssen übereinstimmen.
Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen gilt die Konfor-
mitätszusage von als widerrufen und ein Betrieb
des Gerätes innerhalb der EG ist untersagt und aufgrund
geltender EG und nationaler Gesetze unter Strafan-
drohung verboten.
Durch Umbauten am Gerät oder durch Reparaturen oder
sonstige Eingriffe von nicht von autorisierten Werk-
stätten oder sonstigen Dritten verliert das Gerät seine
Zulassung und Betriebserlaubnis.
An das Gerät dürfen nur original Zubehörteile oder
solche Zusatzgeräte angeschlossen werden, die ihrer-
seits zugelassen sind und allen geltenden gesetzlichen
Vorschriften genügen.
Auch mit Zusatzgeräten oder als Teil einer Anlage darf
das Gerät nur zu den im Abschnitt 'Bestimmungs-
gemäßer Gebrauch' genannten Anwendungen einge-
setzt werden.
Pflege des Gerätes:
Vor Reinigungsarbeiten am Gerät ist der Netzstecker zu
ziehen.
Die Oberflächen des Gerätes sollten zur Reinigung nur
mit einem weichen, trockenen Tuch abgewischt werden.
Verwenden
Sie
keine
Lösungsmittel!
Vor der Wiederinbetriebnahme muss sichergestellt sein,
dass keine Kurzschlüsse an den Anschlussstellen be-
stehen und dass alle Anschlüsse ordnungsgemäß sind.
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Gerät
und
in
den
original
scharfen
Reinigungs-
oder