- Die Mindestlast darf nicht unter 20 % der
angegebenen Traglast betragen, da sonst die
automatische Gewichtsausgleichsfunktion
der Aufhängeöse nicht ausgelöst wird.
- An dem Lastaufnahmemittel dürfen keine
Veränderungen durchgeführt werden.
- Die Benutzung des Lastaufnahmemittels
zum Transport von Personen ist verboten.
- Beim Transport der Last ist eine Pendel-
bewegung (Fig. 1) und das Anstoßen an
Hindernisse zu vermeiden.
- Die Belastung des Lastaufnahmemittels mit
seitlichen Zugkräften ist verboten.
- Weder das Lastaufnahmemittel noch Teile
davon dürfen als Tragmittel zum Anschlagen
von Seilen, Ketten oder Bändern verwendet
werden.
- Mit der Krangabel dürfen nur Güter transpor-
tiert werden, die auf Paletten fest verschnürt
sind bzw. Güter, die aufgrund ihrer Form und
Größe direkt von den Zinken aufgenommen
werden können.
ACHTUNG: Beim Anheben der beladenen
Krangabel dürfen die Spitzen der Gabelzin-
ken keinesfalls nach unten weisen!
- Lastaufnahmemittel nicht aus großer Höhe
fallen lassen.
- Das Gerät darf nicht in explosionsfähiger
Atmosphäre eingesetzt werden.
PRÜFUNG VOR DER ERSTEN
INBETRIEBNAHME
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfi ntervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
Die Inbetriebnahme und die wiederkehrenden
Prüfungen müssen dokumentiert werden (z.B.
in der CMCO-Werksbescheinigung).
Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Prüfun-
gen und die sachgemäße Reparaturdurchfüh-
rung nachzuweisen.
Lackbeschädigungen sind auszubessern, um
Korrosion zu vermeiden. Alle Gelenkstellen
und Gleitfl ächen sind leicht zu schmieren.
Bei starker Verschmutzung ist das Gerät zu
reinigen.
PRÜFUNG VOR ARBEITSBEGINN
- Es ist darauf zu achten, dass die Gabelzinken
möglichst fett-, farb-, schmutz-, zunder- und
beschichtungsfrei sind. Beim Einsatz im
Freien ist ferner darauf zu achten, dass die
Zinken schnee- und eisfrei sind.
- Das gesamte Lastaufnahmemittel ist auf
Beschädigungen, Risse oder Verformungen
hin zu überprüfen.
- Steckbolzen (Fig. 5) überprüfen. Der am
senkrechten Holm angebrachte Steckbolzen
zur Verstellung der lichten Höhe muss gängig
sein und durch den Klappstecker gegen
Herausfallen gesichert sein.
- Beide Bolzen (zur Befestigung und Be-
grenzung) der beweglichen Aufhängeöse
kontrollieren. Sie müssen mit Sicherungsclip
und Klappstecker gesichert sein.
- Die verstellbaren Gabelzinken müssen
sichtbar eingerastet und verriegelt sein.
GEBRAUCH DES
LASTAUFNAHMEMITTELS
Entsprechend der zu transportierenden Last
sind die Gabelzinken und der Holm auf die er-
forderliche Breite bzw. Höhe einzustellen und
durch die jeweiligen Verriegelungen zu sichern.
Einstellung der Gabelzinkenbreite
- Verriegelung durch Drehen des Federriegels
(Fig. 3) um 180° öff nen.
- Zinke auf die erforderliche Breite einstellen.
- Verriegelung durch Zurückdrehen des Feder-
riegels (Fig. 3) aktivieren.
ACHTUNG: Der Federriegel muss sichtbar
vollständig im Rahmen eingerastet sein.
Einstellung der Höhe des
Grundgestell-Oberteils
- Sicherungsclip (Fig. 5) entfernen.
- Die nutzbare Höhe durch Verstellen des
Grundgestell-Oberteils der Hebeguthöhe
anpassen.
- Das Grundgestell-Oberteil mit dem Bolzen in
der Höhe fi xieren und den Bolzen mit dem
Sicherungsclip sichern.
Verwendung der Sicherungskette
(auf Baustellen unbedingt erforderlich)
- Die mitgelieferte Sicherungskette ist um
das palettierte Hebegut zu schlingen und
straff zuziehen.
- Das lose Ende der Kette in die dafür vorge-
sehene Öse am Holm einhängen.
Anheben/Absetzen der Last mit
Einstellen des Lastschwerpunktes
Aufgrund der angehängten Last verschiebt
sich die Aufhängeöse im oberen Holm. Mit
dem Anschlagbolzen am oberen Ende des obe-
ren Holms lässt sich das Lastaufnahmemittel
auf zwei Lastschwerpunktabstände (400 mm
oder 500 mm) - außer TKG 5,0 vhs - einstellen:
- Sicherungsclip entfernen.
- Bolzenposition wählen und durch Siche-
rungsclip sichern.
ACHTUNG: Die Mindestlast von 20 % der
Nenntragfähigkeit ist unbedingt zu beachten.
- Im unbelasteten Zustand am Tragmittel
hängend hat die Krangabel eine leichte
Zinkenneigung von bis zu 3° nach vorne.
Diese dient dem leichteren Einführen der
Gabelzinken unter die aufzunehmende Last.
- Das Zugseil bzw. die Zugkette des einge-
setzten Kranes muss immer senkrecht über
der Aufhängeöse stehen, um eine plötzliche
Lastbewegung beim Anheben zu vermeiden.
Eventuell ist die Position des Hebezeugs
dazu nachzuführen.
- Durch langsames und vorsichtiges Anheben
des Tragmittels kann die Lage der beladenen
Krangabel überprüft werden. Das Lastauf-
nahmemittel muss sich frei hängend um
mindestens 5° nach hinten neigen.
ACHTUNG: Der Lastschwerpunkt darf sich
nicht über die maximale Schwerpunktlage
(siehe Typenschild, Tab. 1) hinaus verschie-
ben (Fig. 2).
PRÜFUNG/WARTUNG
Laut bestehenden nationalen/internationalen
Unfallverhütungs- bzw. Sicherheitsvorschriften
müssen Lastaufnahmemittel
• gemäß der Gefahrenbeurteilung des
Betreibers,
• vor der ersten Inbetriebnahme,
• vor der Wiederinbetriebnahme nach
Stilllegung,
• nach grundlegenden Änderungen,
• jedoch mindestens 1 x jährlich durch eine
befähigte Person geprüft werden.
ACHTUNG: Die jeweiligen Einsatzbedingun-
gen (z.B. in der Galvanik) können kürzere
Prüfi ntervalle notwendig machen.
Reparaturarbeiten dürfen nur von Fach-
werkstätten, die Original TIGRIP-Ersatzteile
verwenden, durchgeführt werden. Die Prüfung
(im Wesentlichen Sicht- und Funktionsprüfung)
hat sich auf die Vollständigkeit und Wirksam-
keit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf
den Zustand des Gerätes, der Tragmittel, der
Ausrüstung und der Tragkonstruktion hin-
sichtlich Beschädigung, Verschleiß, Korrosion
oder sonstigen Veränderungen zu erstrecken.
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